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Grundrechte und Staatsrecht | 24.10.2013

Gewaltenteilung wird bei den Koalitionsarbeitsgruppen nicht gewahrt

Inneres und Justiz sollten auch in Koalitionsarbeitsgruppen getrennt werden. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bedauert, dass die Politik dem Bereich der „Justiz“ nicht die Aufmerksamkeit schenke, die sie eigentlich verdiene.

Zwölf Verhandlungsgruppen und vier Untergruppen verhandeln derzeit über die Große Koalition:

  • 1. Auswärtiges, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit: Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU)
  • 2. Finanzen, Haushalt, Finanzbeziehungen Bund-Länder: Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Unterarbeitsgruppe Bankenregulierung, Europa, Euro: Europaabgeordneter Herbert Reul (CDU)
  • 3. Wirtschaft: Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU)
  • 4. Energie: Umweltminister Peter Altmaier (CDU)
  • 5. Arbeit und Soziales: Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU)
  • 6. Familie, Frauen und Gleichstellungspolitik: Bundestagsabgeordnete Annette Widmann-Mauz (CDU)
  • 7. Gesundheit und Pflege: Bundestagsabgeordneter Jens Spahn (CDU)
  • 8. Verkehr, Bauen, Infrastruktur: Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU)
  • 9. Wissenschaft, Bildung und Forschung: Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU)
  • 10. Inneres und Justiz: Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Unterarbeitsgruppe Integration und Migration: Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU)
  • 11. Umwelt und Landwirtschaft: Umweltstaatssekretärin Katherina Reiche (CDU) Unterarbeitsgruppe Verbraucherschutz: noch offen, bekommt die CSU
  • 12. Kultur: Bundestagsabgeordneter Michael Kretschmer (CDU) Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda: Dorothee Bär (CSU)

Eine Arbeitsgruppe für den Bereich „Inneres und Justiz“

Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich zugleich mit den Bereichen „Inneres und Justiz“. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) zeigte sich verwundert darüber, dass diese Themen zusammen behandelt werden.

Gemäß dem rechtsstaatlichen Gewaltenteilungsprinzip kontrolliere der Bereich „Justiz“ den Bereich „Innen“.

Bürgerrechte dürfen nicht weggedealt werden

Jetzt würden die Themen „Justiz“ und „Inneres“ zusammen besprochen. „Die gemeinsame Befassung beider Themen darf nicht dafür sorgen, dass bereits in den Koalitionsverhandlungen Bürgerrechte weggedealt werden“, betonte Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins. Die deutsche Anwaltschaft erwarte von einem möglichen Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis zu rechtsstaatlichen Prinzipien.

Der DAV bedauerte, dass die Politik teilweise dem Bereich der „Justiz“ nicht die Aufmerksamkeit schenke, die sie eigentlich verdient. Schließlich gebe es drei Gewalten: Exekutive, Legislative und Judikative. Damit stelle die Justiz eine wesentliche Garantie für den Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland dar.

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