Die neue Mietpreisbremse greift bei Neuvermietungen. In Regionen, wo es einen sogenannten angespannten Wohnungsmarkt gibt, darf zukünftig die Miete bei Neuvermietung nur noch 10 % über dem ortsüblichen Niveau liegen (vgl. ausführlich zur Mietpreisbremse: Fragen und Antworten zu Mietpreisbremse und Bestellerprinzip: Wo und wann gilt die Mietpreisbremse, welche Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen und wie berechnet sich der Mietpreis?).
Ausnahmen
Die Mietpreisbremse greift aber nicht bei allen Neuvermietungen. Sie gilt nicht für neugebaute Wohnungen und umfassend modernisierte Wohnungen.
Letztere Ausnahme haben Politiker jetzt als Gesetzeslücke ausgemacht. Sie befürchten, dass Vermieter zukünftig Luxussanierungen vornehmen könnten. Damit würde das Gesetzesziel bezahlbaren Wohnraum zu erhalten ad absurdum geführt.
Verleitung zu Luxussanierungen
Lädt die Mietpreisbremse also Vermieter zu Luxusmodernisierungen ein? „Auf jeden Fall“, meint Antje Kapek, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus gegenüber der Berliner Morgenpost. Gerade in gefragten Innenstadtgebieten könnten Vermieter versucht sein, die Mietpreisbremse zu umgehen, befürchtet eine andere Politikerin.
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