Laut Presseberichten wurde Facebook von einem niederländischen Gericht zur Herausgabe sämtlicher Daten eines Nutzers verurteilt. Dieser stand im Verdacht, im Internet – zunächst auf seinem Facebook-Profil und später auf anderen Webseiten – einen „Racheporno“ veröffentlicht zu haben, auf dem seine damalige Freundin beim Geschlechtsverkehr zu sehen ist. Rachepornos dienen üblicherweise als Revanche eines Partners nach einem Beziehungs-Aus.
Facebook muss Kundenname, E-Mail und IP-Adresse herausgeben
Das Gericht verurteilte Facebook, Namen des Kunden, E-Mail-Adresse, IP-Adresse und alle relevanten Daten über das auf dem Facebook-Profil hochgeladene Video herauszugeben.
Für den Fall, dass Facebook die Daten nicht fristgerecht herausgibt, soll ein externer Ermittler eingesetzt werden, um die Daten auf den Konzern-Servern ausfindig zu machen.
Facebook erklärte nach dem Urteil, dass es für solche Inhalte, wie sie Gegenstand des Prozesses waren, keinen Platz auf Facebook gebe und das betreffende Konto bereits vollständig gelöscht worden sei, bevor die Bitte um Nutzerdaten Facebook erreichte. Deshalb seien bereits alle diesbezüglichen Daten von den Facebook-Servern gelöscht.
Hat Facebook die Daten bereits gelöscht?
Den Einwand, dass gar keine Nutzerdaten zu dem Konto mehr vorliegen, hatte Facebook bereits im Gerichtsverfahren geäußert. Der Anwalt der Klägerin bezweifelt diese Behauptung jedoch: „Facebook speichert alles, auch Freundschaftsanfragen mit genauen Datums- und Zeitangaben.“
Dass Facebook wirklich alle Nutzerdaten löscht, wird von vielen Kritikern bezweifelt. Sie gehen davon aus, dass Facebook Daten auch nach Aufforderung zur Löschung weiterhin speichert.