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Strafrecht | 20.01.2014

Ex-Generalstaatsanwalt möchte Schweigen von RAF-Mördern brechen und fordert Straferlass

Der ehemalige Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger schlägt einen Straferlass für verurteilte Mörder der Roten Armee Fraktion (RAF) vor, die ihr Schweigen brechen, und so ermöglichen weitere Taten aufzuklären.

Pflieger glaubt, dass aus dem Kampf gegen die Roten Armee Fraktion Ermittler noch heute Lehren für Bedrohungen ziehen könnten. „Wir müssen darauf achten, dass wir auf extreme Straftaten nicht extrem reagieren“, sagte Pflieger dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.

Zugeständnis notwendig

„Wenn wir kein Zugeständnis machen, werden wir die historische Wahrheit vielleicht nie erfahren“, so Pflieger (66). „Mein Vorschlag lautet: bei Personen, die bereits wegen Mordes zu lebenslang verurteilt worden sind, ein Auge zuzudrücken. Wenn so jemand einen weiteren Mord beichtet, sollte er dafür nicht mehr verfolgt werden“.

Pflieger koordinierte Anklagen gegen RAF-Mitglieder

Pflieger ist seit Sommer 2013 pensioniert. In den achtziger Jahren koordinierte Pflieger bei der Bundesanwaltschaft die Anklagen gegen die RAF-Mitglieder Peter-Jürgen Boock, Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und andere.

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