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Anwaltliches Berufsrecht | 02.07.2014

Deutscher Anwaltstag: Anwalt muss sein Berufsrecht kennen

Bisher kann Anwalt werden, wer das Zweite Juristische Staatsexamen bestanden hat. Aber das anwaltliche Berufsrecht ist bisher keine Zulassungsvoraussetzung und für viele Junganwälte unbekanntes Neuland. Der Deutsche Anwaltverein möchte das gern ändern.

Auf dem 65. Deutschen Anwaltstag in Stuttgart kündigte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, eine Gesetzesinitiative des DAV an, durch die die Ausbildung im anwaltlichen Berufsrecht als Zulassungsvoraussetzung zur Anwaltschaft in die BRAO integriert werden soll.

Anwalt muss berufsrechtliche Grundlagen kennen

„Jede Anwältin, jeder Anwalt muss von Anfang an die berufsrechtlichen Grundlagen seiner Profession kennen“, so Ewer. An der Universität oder im Referendariat komme der zukünftige Anwalt aber nur selten mit seinem Berufsrecht in Berührung. Das Problem sei seit langem bekannt. Die für die Juristenausbildung zuständigen Landesgesetzgeber seien bislang untätig geblieben.

§ 12 BRAO soll ergänzt werden

Der DAV schlägt eine Ergänzung von § 12 BRAO vor. Danach soll die Ausbildung mindestens 10 Zeitstunden umfassen. Sie kann an der Universität, während des Rechtsreferendariats oder in einem privaten Seminar absolviert werden. Der Nachweis der Teilnahme reicht aus. „Eine solche Regelung würde künftige Anwaltsgenerationen noch kompetenter machen“, erläutert Ewer weiter. Dies sei ein wichtiger Baustein, um den Anwaltsberuf zukunftsfest zu machen.

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