Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert daher in Deutschland endlich Hilfe für Justizopfer zu schaffen, wie bei einem Bewährungshelfer. Dieser soll denen helfen, bei denen sich später herausstellt, dass sie zu Unrecht inhaftiert waren. Die Verantwortung für einen solchen „Helfer“ haben die Landesjustizministerien. Betroffene bekämen hier dann unmittelbare, unbürokratische Hilfe und Unterstützung, z. B. auch zur Begleitung bei einem Bewerbungsgespräch.
Die Bundesrepublik lässt Justizopfer bislang allein. „Sie müssen sich im oft bürokratischen System ohne Hilfe zu Recht finden, sind dazu aber in den allermeisten Fällen gar nicht in der Lage“, erklärt Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, Vizepräsident des DAV. Jeder Straftäter, der vorzeitig aus der Haft entlassen wird, hat einen Bewährungshelfer an seiner Seite und erhält Hilfe bei der Resozialisierung – ein unschuldig Inhaftierter hingegen nicht. „Auch wer nach längerer Haft als unschuldig entlassen wird, muss auf Hilfe zugreifen können, um in der Gesellschaft wieder Fuß zu fassen, eine Arbeitsstelle und eine Wohnung zu finden. Die Wirkungen der Haft sind für alle gleich schwer – ob zu Recht oder zu Unrecht abgesessen.“
Die deutsche Justiz sei verpflichtet, den Betroffenen, die unter der dauerhaften Rufschädigung und schweren immateriellen Schäden leiden, nach ihrer Haft zur Seite zu stehen. Der DAV setzt sich in diesem Zusammenhang erneut dafür ein, die Haftentschädigung in Deutschland deutlich zu erhöhen. Die Anhebung im Jahr 2009 von 11 auf 25 Euro ist bei weitem nicht angemessen und ausreichend. „Es ist an der Zeit, dass der Staat zu seiner Verantwortung steht und den Opfern von Justizirrtümern hilft: mit einem Beauftragten für Justizopfer und einer höheren Entschädigung“, fasst Schellenberg zusammen. Eine Orientierung an der österreichischen Regelung mit rund 100,- Euro sei angemessen.