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Arbeitsrecht | 19.07.2015

Mindestlohn

Cheerleader erhalten nun Mindestlohn

Auch Cheerleader dürfen nicht ausgebeutet werden

In Deutschland gibt es seit dem 1.1.2015 den Mindestlohn. In vielen anderen Ländern wurde er teils schon vor Jahren eingeführt. Jetzt sollen in Kalifornien auch Cheerleader in den Genuss des Mindestlohns kommen.

Die Ausbeutung von Cheerleadern soll ein Ende haben. Jedenfalls in Kalifornien. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist in Kalifornien ein Gesetz verabschiedet worden, nach welchem sie mit Beginn des Jahres 2016 auch den Mindestlohn erhalten sollen.

Cheerleader als unabhängige Dienstleister

Cheerleader sind meist Frauen (selten Männer), die mit Gesängen und Figuren Sportmannschaften unterstützen. Viele denken, dass die Frauen ihre Auftritte aus Spaß kostenfrei absolvieren. Das ist im Profisport aber nicht der Fall. Die Cheerleader sind Mitarbeiter des jeweiligen Sportclubs bzw. werden für ihre Auftritte vom Club bezahlt und als unabhängige Dienstleister eingestuft.

Schlechter Verdienst

Für einige Frauen ist der Beruf als Cheerleader interessant, weil er mit einer gewissen Prominenz verbunden ist. Allerdings ist die Bezahlung meist sehr schlecht, was Cheerleader in ganz Kalifornien seit langem beklagten. Das neue Gesetz soll diesen Missstand jetzt beenden. Mit dem neuen Gesetz gelten Cheerleader als beim jeweiligen Club angestellt. Damit haben sie Anspruch auf bezahlte Krankheitstage und den Mindestlohn.

Bundesstaat New York will folgen

Es heißt, dass der Mindestlohn für Cheerlaeder wahrscheinlich auch bald im Bundesstaat New York eingeführt werden wird.

Siehe auch:

Quelle: DAWR/FAZ/pt
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