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EU-Recht und Wahlrecht | 23.02.2014

CDU und CSU fürchten Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Drei-Prozent-Hürde zur Europawahl

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl gegen das Grundgesetz verstößt. Mehrere kleine Parteien haben gegen die Klausel geklagt. 2011 hatten die Verfassungsrichter bereits die Fünf-Prozent-Hürde gekippt. An diesem Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Drei-Prozent-Hürde.

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins SPIEGEL stellt sich die Führung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darauf ein, dass das Bundesverfassungsgericht an diesem Mittwoch die Drei-Prozent-Hürde zur Europawahl kippt. „Ich war von Anfang an skeptisch bei dieser Regelung, inzwischen halte ich die Chancen für sehr gering, dass das Gericht unseren Argumenten folgt“, sagt Fraktionsjustitiar Helmut Brandt (CDU), der Berichterstatter im Rechtsausschuss für das Verfahren.

Bundesverfassungsgericht kippte 2011 bereits die Fünf-Prozent-Hürde

„Eine letzte Hoffnung ist, dass die Richter sich vielleicht doch von der mündlichen Verhandlung haben überzeugen lassen.“ Doch auch dies hält Brandt für unwahrscheinlich. Ähnlich pessimistische Töne sind aus der SPD-Fraktion zu hören. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon Ende 2011 eine Fünf-Prozent-Hürde für die Europawahl kassiert, weil es die Stimmengleichheit der Wähler und die Rechte kleiner Parteien verletzt sah.

Das Bundesverfassungsgericht begründete 2011 sein Urteil im Wesentlichen damit, dass das Europawahlgesetz als deutsches Bundesrecht an den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien zu messen sei. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl gebiete bei der Verhältniswahl, die auch für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments gilt, dass - über die Zählwertgleichheit hinaus - jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung der zu wählenden Vertretung haben muss. Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verlangt, dass jeder Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im gesamten Wahlverfahren und damit gleiche Chancen bei der Verteilung der Sitze eingeräumt werden.

Europawahlen bald ganz ohne Beschränkung?

Gegen die Drei-Prozent-Hürde liegen Karlsruhe mehrere Verfassungsklagen unter anderem von der Piratenpartei vor. Demgegenüber hatten der Bundestag und prominente EU-Abgeordnete wie Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) die Barriere als wichtig für die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments verteidigt. Sollte die Hürde fallen, gäbe es keine Beschränkung bei der Europawahl im kommenden Mai.

130.000 Stimmen für ein Mandat

Selbst wenn die Drei-Prozent-Sperrklausel aus dem Europawahlrecht gestrichen würde, sind immer noch 130.000 Stimmen für ein deutsches Mandat im Europäischen Parlament nötig. Länder wie etwa Estland brauchen nur 35.000 Wähler dafür.

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