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17.06.2015

Unisex-Toiletten

Bis dass das Klo uns scheidet: Klage wegen Toilettennutzung

Unisex-Toiletten als Mittel gegen Diskriminierung

Initiativen für Unisex-Toiletten stoßen die Debatte an: Sollen an öffentlichen Orten geschlechtsspezifische Toiletten durch Unisex-Toiletten ersetzt werden?

Die Genderpolitik bringt es mit sich: In Deutschland gibt es an vielen Orten Initiativen für Unisex-Toiletten. Dabei geht es darum, dass sich nicht jeder Mensch einem der beiden Geschlechter als Mann oder Frau zuordnen kann oder sich einem anderen als seinem biologischen Geschlecht zugehörig fühlt. Die Betroffenen fühlen sich durch den Zwang, sich beim Toilettengang einem der beiden Geschlechter zuordnen zu müssen, diskriminiert. Für Transgender-Personen kann der Besuch einer herkömmlichen Toilette zum Spießrutenlauf werden.

Deutschland: Unisex-Toiletten als Zeichen gegen Diskriminierung

In Deutschland gibt es deshalb an vielen Orten Initiativen für Unisex-Toiletten. So hat beispielsweise das Bezirksamt Mitte in Berlin im Rathaus Tiergarten eine bisherige Frauentoilette in eine Unisex-Toilette umgewidmet. Die Toilette kann nun von jedermann – egal welchen Geschlechts – genutzt werden. Bei der Eröffnung im Jahr 2014 erinnerte die Gleichstellungsbeauftragte des Berliner Bezirks Mitte daran, dass Unisex-Toiletten eigentlich nichts Ungewöhnliches seien. So seien Unisex-Toiletten bereits in Flugzeugen und bei der Bahn üblich. Auch in vielen Berliner Clubs gebe es bereits Unisex-Toiletten.

Überdies nutzt jeder zu Hause eine Unisex-Toilette. Viele kleine Gaststätten verfügen ebenfalls nur über einen Toilettenraum, der als Unisex-Toilette genutzt wird. Gleiches gilt für kleinere Betriebe, in denen sich die Mitarbeiter eine Toilette teilen.

Auch am Campus Westend der Frankfurter Goethe-Universität soll laut eines Beschlusses des Studierendenparlaments eine Unisex-Toilette eingerichtet werden.

USA: Diskriminierung durch Pflicht zur Nutzung separater Toilette

An einer Schule in den USA führt die Debatte in eine andere Richtung. Dort wurde für einen als Mädchen geborenen Transgender-Schüler eine separate Toilette eingerichtet, die er statt der Jungentoilette benutzen sollte. Die separate Toilette wurde als Unisex-Toilette bezeichnet. Jedoch befand sie sich im Büro der Schulkrankenschwester, und der betroffene Schüler war der einzige Schüler der gesamten High-School, der sie nutzte.

Der Schüler war mit der Benutzung nicht einverstanden und wollte stattdessen lieber weiter die Jungentoilette benutzen, was ihm der zuständige Schulausschuss jedoch untersagte.

Diese Entscheidung begründete der Ausschuss unter anderem damit, dass der Transgender-Schüler die Privatsphäre der anderen Schüler verletze, wenn er deren Toilette mitnutze.

Gegen diese Entscheidung geht der Transgender-Schüler nunmehr gerichtlich vor. Er hat Klage erhoben mit dem Ziel, die Jungentoilette benutzen zu dürfen, da er sich diskriminiert und isoliert fühlt. Unterstützt wird er von der NGO „American Civil Liberties Union“.

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