wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Arzthaftungsrecht | 19.01.2015

Arzthaftung

BGH-Urteil: Hat ein Patient Anspruch auf Nennung der Privatanschrift eines Klinikarztes?

Kann ein Patient, der einen Klinikarzt verklagen will, verlangen, dass ihm die Privatanschrift des Arztes genannt wird? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bundesgerichtshof am 20.01.2015.

Der Kläger wurde in dem beklagten Krankenhaus stationär aufgenommen und ärztlich behandelt.

Krankenhaus soll Privatanschrift nennen

Der Kläger nimmt das Krankenaus (Beklagte) und zwei bei ihr angestellte Ärzte auf Schadensersatz in Anspruch. Die Klage konnte an einen der Ärzte unter der Klinikanschrift zunächst nicht zugestellt werden, weil der Prozessbevollmächtigte des Klägers dessen Namen nicht richtig angegeben hatte. Nachdem der Name korrigiert worden war, war die Zustellung erfolgreich. Der Kläger verlangt von der Beklagten Auskunft über die Privatanschrift des bei ihr beschäftigten Arztes. Dies lehnte die Beklagte ab.

Das Amtsgericht Weißwasser hatte die Klage im August 2013 abgewiesen, weil ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der Privatanschrift derzeit nicht gegeben sei (Urteil vom 08. August 2013 – 6 C 58/13). Das Landgericht Görlitz änderte im Februar 2014 das Urteil ab und verurteilte das Krankhaus zur Auskunft, weil sich die Anonymität des Arztes nicht mit dem Wesen des Arzt-Patienten-Verhältnis vertrage (Urteil vom 14. Februar 2014 – 2 S 174/13).

BGH muss entscheiden

Gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz legte das Krankenhaus Revision ein. Daher muss nunmehr der für Fragen des Persönlichkeitsschutzes und der Arzthaftung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs darüber entscheiden, ob der Patient ein berechtigtes Interesse an der Privatanschrift des in einer Klinik beschäftigten Arztes hat, das dem Schutz der Privatsphäre des Beschäftigten vorgeht.

Nachtrag:

Der Bundesgerichtshof hat am 20.01.2015 entschieden, dass ein Klinikträger nicht dazu verpflichtet ist, einem Patienten die Privatadresse eines angestellten Arztes auszuhändigen, um die Zustellung einer Klageschrift für einen Zivilprozess zu ermöglichen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.2015, Az. VI ZR 137/14).

Quelle: dawr/bgh/pt
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#436

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d436
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!