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Allgemeines Persönlichkeitsrecht | 08.09.2014

„Atemlos“: NPD darf Helene-Fischer-Song auf Wahlkampfveranstaltungen öffentlich spielen

Helene Fischer ist populär. Ja so populär, dass auch die NPD nicht auf Lieder von Helene Fischer verzichten möchte.

Als die National-Elf nach ihrer Rückkehr aus Brasilien vor dem Brandenburger Tor gefeiert wurde, fehlte Helene Fischer mit ihrem Song „Atemlos“ natürlich nicht. Von dem Helene-Fischer-Erfolg möchte auch die Thüringer NPD etwas abhaben. Sie spielt daher Helene Fischers Song auf Wahlveranstaltungen und hofft, damit am Sonntag über die 5-Prozent-Hürde zu kommen.

Fischer findet es überhaupt nicht lustig, dass ihr Hit von der NPD für Wahlkampfveranstaltungen genutzt wird. Durch ihre Anwälte ließ sie daher eine einstweilige Verfügung gegen die NPD erwirken.

Am Freitag wurde die einstweilige Verfügung vom Landgericht Erfurt nach einem Bericht des mdr aber wieder aufgehoben.

Der Schlagerstar müsse sich gefallen lassen, dass die NPD ihren Titel „Atemlos“ öffentlich abspielt. Das Persönlichkeitsrecht der Künstlerin werde dadurch nicht derart stark beeinträchtigt, dass ihr Ruf oder Ansehen gefährdet würde.

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