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Arbeitsrecht | 07.06.2016

Homeoffice

Arbeitsunterlagen nur nach Erlaubnis mit nach Hause nehmen

Arbeitgeber muss Mitnahme von betrieblichen Unterlagen aus dem Büro zustimmen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Thilo Seelbach, LL.M.

Für manche Arbeitnehmer ist die Arbeit mit Verlassen des Büros nicht getan. Ob vereinbarte Heimarbeit, Mehrarbeit am Wochenende oder die Fertigstellung von in der Woche nicht beendeten Projekten: Zu Hause wird weiter gearbeitet. Einige Arbeitnehmer nehmen die dafür erforderlichen betrieblichen Unterlagen gleich mit nach Hause. Damit machen sie sich arbeitsrechtlich jedoch angreifbar.

Betriebliche Unterlagen haben grundsätzlich an der Arbeitsstätte – in der Regel also dem Büro – zu verbleiben. Sie gehören dem Betrieb, und dürfen diesem nicht entzogen werden. Wenn Arbeitnehmer Unterlagen mit nach Hause nehmen wollen – etwa um sie dort noch am Wochenende für ein wichtiges Projekt bearbeiten zu können – müssen sie dazu die Erlaubnis des Arbeitgebers einholen.

Mitnahme von Unterlagen ohne Erlaubnis rechtfertigt Abmahnung

Wer sich diese Erlaubnis nicht einholt, kann vom Arbeitgeber abgemahnt werden. Dies kann bei wiederholten Verstößen bis zur Kündigung führen.

Datenschutz und Betriebsgeheimnisse müssen gewahrt bleiben

Die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, ob und was mit nach Hause genommen werden darf, ist insbesondere dann wichtig, wenn es um datenschutzrechtlich relevante Unterlagen geht. Beispielsweise bei Kundendaten treffen den Arbeitgeber Datenschutzvorgaben, die möglicherweise nur im Betrieb eingehalten werden können. So kann etwa der Export von Kundendaten aus dem betriebseigenen, geschützten Computersystem auf ein weniger geschütztes privates System des Arbeitnehmers zu schweren Datenschutzverstößen führen. Auch im Hinblick auf Betriebsgeheimnisse hat der Arbeitgeber ein großes Interesse daran, zu bestimmen, wo und wie betriebliche Unterlagen aufbewahrt werden.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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