Betriebliche Unterlagen haben grundsätzlich an der Arbeitsstätte – in der Regel also dem Büro – zu verbleiben. Sie gehören dem Betrieb, und dürfen diesem nicht entzogen werden. Wenn Arbeitnehmer Unterlagen mit nach Hause nehmen wollen – etwa um sie dort noch am Wochenende für ein wichtiges Projekt bearbeiten zu können – müssen sie dazu die Erlaubnis des Arbeitgebers einholen.
Mitnahme von Unterlagen ohne Erlaubnis rechtfertigt Abmahnung
Wer sich diese Erlaubnis nicht einholt, kann vom Arbeitgeber abgemahnt werden. Dies kann bei wiederholten Verstößen bis zur Kündigung führen.
Datenschutz und Betriebsgeheimnisse müssen gewahrt bleiben
Die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, ob und was mit nach Hause genommen werden darf, ist insbesondere dann wichtig, wenn es um datenschutzrechtlich relevante Unterlagen geht. Beispielsweise bei Kundendaten treffen den Arbeitgeber Datenschutzvorgaben, die möglicherweise nur im Betrieb eingehalten werden können. So kann etwa der Export von Kundendaten aus dem betriebseigenen, geschützten Computersystem auf ein weniger geschütztes privates System des Arbeitnehmers zu schweren Datenschutzverstößen führen. Auch im Hinblick auf Betriebsgeheimnisse hat der Arbeitgeber ein großes Interesse daran, zu bestimmen, wo und wie betriebliche Unterlagen aufbewahrt werden.