Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat eine Klage für ein sicheres „besonderes elektronisches Anwaltspostfach” (beA) koordiniert. Stellvertretend für die GFF klagen:
- RA Stefan Conen
- RA und Syndikus Karl Jägen
- RA Prof. Dr. Remo Klinger
- RA Christoph R. Müller
- RA und Syndikus Daniel Rink
- RA Michael Schinagl
- RA’in Halina Wawzyniak, ehem. MdB
Besonders sensible Daten müssen besonders geschützt werden
Die Anwälte meinen, sie seien durch ihren alltäglichen Umgang mit sensiblen Daten besonders von den Sicherheitslücken des beA betroffen.
Die derzeitige Konzeption des beA sei eine Gefahr für das Mandatsgeheimnis, weil die Nachrichten unterwegs auf einem Server der BRAK mit einem so genannten HSM „umgeschlüsselt“ werden. Nicht der Absender, sondern dieser zentrale Server steuere damit, wer die Nachrichten lesen kann. Aufgrund dieser Schlüsselrolle der BRAK sei das beA ein besonders attraktives Ziel für Angriffe durch Kriminelle oder staatliche Stellen des In- und Auslands – ein wesentlicher Unterschied zu Brief oder Fax.
Vor dem Hintergrund, dass einfache technische Lösungen für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung längst verfügbar seien, sei ein Festhalten am beA in seiner jetzigen Form für die Betroffenen nicht hinnehmbar.
Chaos Computer Clubs deckte Sicherheitslücken auf
Nachdem IT-Sicherheits-Experten des Chaos Computer Clubs (CCC) im Dezember 2017 gravierende Sicherheitslücken aufdeckten, sah sich die BRAK gezwungen, das beA kurz vor Weihnachten letzten Jahres vom Netz zu nehmen.
Passive Nutzungspflicht seit dem 1.1.2018
Seit dem 1. Januar 2018 sind jedoch alle Rechtsanwälte dazu verpflichtet, in dem Postfach eingehende Nachrichten gegen sich gelten zu lassen (sog. passive Nutzungspflicht). Ab spätestens dem 1. Januar 2022 dürfen Rechtsanwälte zudem nur noch auf elektronischem Wege über das beA mit den Gerichten zu kommunizieren (sog. aktive Nutzungspflicht).