Die Rechtsanwaltskammern hatten zum 01.01.2015 insgesamt 164.565 Mitglieder (Vorjahr: 163.690), davon 163.540 Rechtsanwälte (Vorjahr: 162.695), 266 Rechtsbeistände (Vorjahr: 276), 695 RA-GmbHs (Vorjahr: 654) und 37 RA-AGs (Vorjahr: 26).
Zahl der Anwälte gestiegen
Die Anwaltschaft hat sich damit zahlenmäßig weiter erhöht, nämlich um 875, aber längst nicht mehr so stark wie in den Vorjahren. Seit 2010 betrug der jährliche Zuwachs weniger als 2 Prozent, erstmals sinkt er zum 01.01.2015 auf unter 1 Prozent, konkret auf 0,53 Prozent. Das ist sogar weniger als in den 20-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts.
Sechs Rechtsanwaltskammern mit Mitgliederverlust
Die höchsten Zuwächse weisen neben der Rechtsanwaltskammer beim BGH mit 6,98 Prozent, die Rechtsanwaltskammern Frankfurt und Hamburg mit je 1,45 Prozent auf. Im Gegensatz dazu haben neun Rechtsanwaltskammern (zum 01.01.2014: sechs Rechtsanwaltskammern) einen Mitgliederverlust zu verzeichnen.
Rechtsanwaltskammer München ist größte Rechtsanwaltskammer
Die meisten Mitglieder hat weiterhin die Rechtsanwaltskammer München, gefolgt von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt, der Rechtsanwaltskammer Berlin und der Rechtsanwaltskammer Hamm.
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