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Familienrecht | 20.07.2014

Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare weiter in der Warteschleife

Entgegen der Position der Unionsfraktion erkennt die Bundesregierung erstmals an, dass Kinder, die bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern aufwachsen, sich „ebenso gut entwickeln wie Kinder in anderen Familienformen“. Das berichtet der SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe.

Auf eine Kleine Anfrage der Grünen habe die Bundesregierung mitgeteilt, dass ihr Studien, die Nachteile für Nachwuchs aus sogenannten Regenbogenfamilien belegten, nicht bekannt seien. Trotzdem werde es noch keine weitere Gleichstellung geben.

Das bedeutet, dass gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern weiterhin nur die Sukzessivadoption möglich ist. Bei der Sukzessivadoption können die Kinder nur nacheinander adoptiert werden.

Katja Dörner, Fraktionsvize der Grünen, und Volker Beck, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, werfen der Bundesregierung vor, nichts von der Lebensrealität der Regenbogenfamilien zu wissen. Immerhin sei nun „regierungsamtlich“, dass das Unwohlsein der Kanzlerin beim Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare „ein blankes homophobes Vorurteil“ sei, schreibt der SPIEGEL.

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