Wichtig ist, dass man seinen bestehenden Vertrag noch bis 30. November kündigen kann, um zum 1. Januar 2015 zu einer billigeren Kfz-Versicherung zu wechseln. Billigere Tarife findet man im Internet.
Nicht alle Vergleichsportale sind wirklich neutral
Doch Vorsicht: Nicht alle Vergleichsportale sind wirklich neutral. Selten enthalten sie sämtliche Angebote im Markt. Einige bringen Gesellschaften nach vorne, mit denen sie eng zusammenarbeiten. Daher raten die KS-Experten: Grundsätzlich mehrere Portale prüfen, die Liste der günstigen Versicherer wird nicht immer gleich sein. Nachteil ist, dass man oft persönliche Daten eingeben muss, ohne zu wissen, was die Portale damit machen. Aber man spart Geld. Übrigens haben die meisten Kfz-Halter auch eine Kaskoversicherung. Die kann bei einem günstigen Haftpflichtversicherer durchaus teurer sein als bei der bisherigen Gesellschaft.
Versicherungsbedingungen gut prüfen!
Außerdem bieten nicht alle Versicherer den gleichen Schutz. Die meisten haben eine Europadeckung, einzelne beschränken sich auf die EU. Auch die Rückstufung in der Rabattklasse nach einem verschuldeten Unfall wird nicht überall gleich gehandhabt. Deshalb rät der KS, sich vor dem Wechsel genau die Bedingungen anzusehen und zu klären, ob man - vielleicht im Urlaub - in Länder fährt, die nicht mitversichert sind.
Bei der eigenen Versicherung nach günstigeren Tarifen fragen
Ein Versicherungswechsel kann zwar einiges Geld sparen helfen. Doch empfiehlt der KS, vorab bei der jetzigen Kfz-Versicherung nach günstigeren Tarifen zu fragen. Das ist oft möglich, vor allem wenn man den Wechsel zu einer billigeren Gesellschaft in Aussicht stellt.
Siehe auch:
- Kfz-Versicherungswechsel: In welchen Fällen ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich?
- Kfz-Versicherungswechsel: Wann kann man die Kfz-Versicherung ordentlich kündigen und worauf ist bei der Kündigung einer Kfz-Versicherung zu achten?
- Sonderkündigungsrecht: Wann kann eine Kfz-Versicherung außerordentlich gekündigt werden?