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Interessant an der Geschichte und relativ neu ist, dass nun Abmahnungen wegen Streaming verschickt werden. Bisher wurde in Deutschland vor allem wegen Filesharing abgemahnt.
Abmahnung von Urmann + Collegen an tausende Internetnutzer
Wenn die bisherigen Berichte stimmen, dann überrollt Deutschland derzeit eine riesige Abmahnwelle. Nach einem Bericht der Augsburger Allgemeinen sollen tausende Internetnutzer in den letzten Tagen unangenehme Post aus Regensburg erhalten haben. Es geht um das Streaming von Pornofilmen (z.B. Amanda`s Secrets) über die Plattform redtube.com.
Die Post stammt von der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U + C) Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Urmann + Collegen wirft den Abgemahnten vor, auf der amerikanischen Internetplattform Redtube illegal pornografische Video-Streams angesehen zu haben.
Urmann + Collegen verlangen Schadenersatz und Anwaltskosten
Die Kanzlei verlangt wegen des Streamings die Zahlung von 250,- Euro an eine Firma namens „The Archive“ in der Schweiz. Ferner solle die Kopie auf dem Computer entfernt werden. Die Kanzlei verlangt ferner die Abgabe einer vorgefertigte Unterlassungserklärung. Gerade einmal 8 Tage Zeit lässt die Kanzlei für die Abgabe der Unterlassungserklärung sowie die Zahlung des Betrages von 250,- Euro.
Neben der Zahlung von 250 Euro verlangt die Rechtsanwaltskanzlei 169,50 Euro Anwaltskosten, 65,- Euro Ermittlungskosten und 15,50 Euro Schadenersatz.
Verbraucherzentrale wirft Urmann + Collegen überhöhte Anwaltskosten vor
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kann nicht nachzuvollziehen, warum Urmann + Collegen als Gegenstandswert 1.080 Euro ansetzen. Nach dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sei der Streitwert für die außergerichtliche Geltendmachung auf 1.000 Euro beschränkt worden. Dieses Gesetz ist am 8. Oktober 2013 in Kraft getreten. Der fragliche hohe Streitwert führt dazu, dass die Geschäftsgebühr 149,50 Euro statt 104 Euro beträgt (hier eine 1,3 Gebühr vgl. Rechtsanwaltsgebührentabelle). Dieses Geschäftsgebaren hält die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für rechtlich unzulässig.
Ist das Ansehen eines Video-Streams im Internet tatsächlich ein Urheberrechtsverstoß?
Ob Streaming tatsächlich einen Urheberrechtsverstoß darstellt, ist bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden worden. Nach Ansicht des Amtsgerichts Leipzig ist das Nutzen illegaler Streams im Internet strafbar, da eine rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung stattfinde (Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 21.12.2011, Az. 200 Ls 390 Js 184/11). Viele Juristen gehen aber derzeit davon aus, dass Streaming keinen Urheberrechtsverstoß darstellt. Dies gilt umso mehr, da das Portal redtube.com nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Siehe hierzu auch ausführlich die Rechtsfrage auf refrago.de: Illegale Streaming-Filmportale: Ist das Streamen von Filmen strafbar?
Muss man auf eine anwaltliche Abmahnung reagieren?
Wer auf eine Abmahnung nicht reagiert, riskiert eine teuere Klage. Siehe hierzu auch ausführlich die Rechtsfrage auf refrago.de: Filesharing-Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Was ist zu tun?
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