Die 28 deutschen Rechtsanwaltskammern hatten zum 01.01.2014 insgesamt 163.690 Mitglieder (Vorjahr: 161.821), davon 162.695 Rechtsanwälte, 276 Rechtsbeistände, 654 Rechtsanwalts-GmbHs und 26 Rechtsanwalts-AGs.
Prozentual langsameres Wachstum
Die Anwaltschaft ist damit weiter gewachsen, aber wie schon in den letzten Jahren geringer als im jeweiligen Vorjahr. Während zwischen 1996 und 2001 der Mitgliederzuwachs der Rechtsanwaltskammern bei über 6 Prozent lag, 2002 bei noch 5,93 Prozent, betrug er 2003 bis 2006 nur noch etwa 4 Prozent und sinkt seit 2007 auf jetzt 1,15 Prozent.
Rechtsanwaltskammer München hat die meisten Mitglieder
Die meisten Mitglieder hat nach wie vor die Rechtsanwaltskammer München mit 20.969, gefolgt von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt mit 18.135 und der Rechtsanwaltskammer Hamm mit 13.822. Die Rechtsanwaltskammer Hamburg verzeichnete mit 2,32 Prozent den höchsten Zuwachs, gefolgt von der Rechtsanwaltskammer München. In sechs Rechtsanwaltskammern ist die Mitgliederzahl gesunken, davon vier Kammern der neuen Bundesländer.