Eine Regel besagt, dass man Winterreifen von O bis O fahren sollte. Gemeint ist von Oktober bis Ostern. Ostern war in diesem Jahr bereits Ende März. Viele Autofahrer fahren mittlerweile schon mit Sommerreifen herum. Doch jetzt ist überraschend der Winter zurück. Schnee und glatte Straßen sind die Folge.
Bei Schnee darf man nicht mit Sommerreifen fahren
Rechtlich gilt, dass man jetzt bei dem Wintereinbruch mit Sommerreifen nicht fahren darf. Der Polizei ist die Regel von O bis O ziemlich egal, da in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht besteht. Rein rechtlich gibt es nämlich keinen festgelegten Zeitraum im Jahr, in dem die Winterreifenpflicht gilt. Es kommt allein auf die tatsächlichen Witterungsverhältnisse an.
Bußgeld und Punkte drohen
Wer jetzt mit Sommerreifen unterwegs ist, obwohl Schnee liegt, riskiert daher ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt. Noch höher „bestraft“ werden kann, wer aufgrund des Verstoßes gegen die Winterreifenpflicht für eine Behinderung, Gefährdung oder sogar eine Sachbeschädigung verantwortlich ist. Im Übrigen kann es bei einem Unfall zu einer Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen kommen.