Sollte man sich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt nehmen?
Es kann sinnvoll sein zur Geltendmachung der Unfallschäden gegenüber der gegnerischen Versicherung einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Denn nicht stellt sich die Versicherung bei der Schadensregulierung quer. Oft verschleppen Versicherungen bewusst eine Regulierung oder kürzen Schadenspositionen, selbst bei unstreitiger Schuldfrage oder Schadenshöhe, um die Unfallgeschädigten zu zermürben und so zum Verzicht auf Geldleistungen zu bewegen. Viele scheuen nämlich die unter Umständen langwierigen und möglicherweise vor Gericht auszutragenden Auseinandersetzungen mit der Versicherung. Unter diesem Gesichtspunkt ist es ratsam einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der die Korrespondenz übernimmt. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist zudem vor dem Hintergrund, dass die Rechtsprechung zu den erstattungsfähigen Schäden aufgrund eines Verkehrsunfalls für einen Laien unüberschaubar ist, sinnvoll. So ist die Rechtslage hinsichtlich der Erstattung von Mietwagenkosten oder Zahlung von Schmerzensgeld nicht so eindeutig, wie man vielleicht meinen mag.
Wer zahlt die Rechtsanwaltskosten?
Beauftragt ein Unfallgeschädigter einen Rechtsanwalt, so hat grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen. Denn die Rechtsanwaltskosten sind vom Schadenersatzanspruch gegen den Unfallverursachers mit erfasst. Jedoch könne ein Unfallgeschädigter nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht sämtliche Rechtsanwaltskosten geltend machen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig seien (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.01.2006, Az. VI ZR 43/05).
Anwalt für Verkehrsrecht
Wir haben Ihnen hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) eine Liste von Rechtsanwälten zusammengestellt, an die Sie sich bei einem Verkehrsunfall wenden können oder suchen Sie einfach nach einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.