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Steuerrecht | 11.12.2023

Grundfreibetrag 2024

Einkommensteuer-Grundfreibetrag 2024: Welcher steuerliche Grundfreibetrag gilt ab dem 1.1.2024?

Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag dient der Sicherung des Existenzminimums der Einkommensteuerpflichtigen. Zum 1.1.2024 wird der steuerliche Grundfreibetrag wieder angehoben. Lesen Sie hier, wie hoch der Grundfreibetrag ab 2024 ist.

2023 beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 10.908 Euro (Für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer: 21.816 Euro). 2024 wird der Grundfreibetrag - wie in den Vorjahren - erneut angehoben.

Der Grundfreibetrag dient der Sicherung des Existenzminimums der Einkommenssteuerpflichtigen. Bis zu seiner Höhe muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Grundfreibetrag 2024

2024 steigt der Grundfreibetrag auf 11.604 Euro (23.208 Euro für Verheiratete) gestiegen, vgl. Tabelle:

Tabelle: Entwicklung des Grundfreibetrags

Jahr(e)Grundfreibetrag pro Jahr
1990 - 19955.616 DM
1996 – 199712.095 DM
199812.365 DM
199913.067 DM
200013.499 DM
200114.039 DM
2002 - 20037.235 Euro
2004 -20087.664 Euro
20097.834 Euro
2010 - 20128.004 Euro
20138.130 Euro
20148.354 Euro
20158.472 Euro
20168.652 Euro
20178.820 Euro
20189.000 Euro
20199.168 Euro
20209.408 Euro
20219.744 Euro
202210.347 Euro
202310.908 Euro
202411.604 Euro

Warum gibt es den Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 52 Abs. 41 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)), wobei sich dieser Betrag auf das zu versteuernde Einkommen bezieht.

Kinderfreibetrag 2024

Der Kinderfreibetrag beträgt 2024 insgesamt 6.384 Euro (3.192 Euro je Elternteil).

Für das Jahr 2023 betrug der Kinderfreibetrag insgesamt 6.024 Euro (3.012 Euro je Elternteil)

Wer Unterhalt zahlen muss, für den gilt 2024 weiterhin die Düsseldofer Tabelle 2023.

Quelle: DAWR/pt
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