[27.04.2016] Arbeitnehmer haben keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Bonus. Ihr Arbeitgeber kann grundsätzlich frei entscheiden, ob, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen solche Zahlungen erfolgen. Jedoch kann sich aus zunächst freiwilligen Zahlungen ein Rechtsanspruch ergeben.