[04.03.2015] 



Das Verfahren gegen den SPD-Politiker wegen des Besitzes von Kinderpornografie ist gemäß § 153a StPO gegen eine Geldauflage eingestellt worden. 5.000,- Euro muss Edathy jetzt zahlen. Mit der Einstellung des Verfahrens gilt Edathy als nicht vorbestraft. Die Einstellung des Verfahrens scheinen aber viele Menschen nicht akzeptieren zu wollen. So fordert ein Internetnutzer auf openpetition.de in einer Petition „Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens 'Edathy'!“ Bereits über 150.000 Petenten unterstützen diesen Widerspruch. Aber bringt das etwas? Kann das Verfahren wieder aufgenommen werden?