[21.04.2022] Wenn sich in einer Familie ein Kind mit Behinderung befindet, welches aufgrund der Behinderung oder der Pflegebedürftigkeit Sozialleistungen bezieht, müssen bei der erbrechtlichen Nachfolgegestaltung Besonderheiten bedacht werden, damit beim Erbfall nicht die Sozialämter Zugriff auf das Nachlassvermögen bekommen.