[19.04.2021] Arbeitgeber wie Betriebsräte sollten wissen, dass sich in Sachen „Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit Null“ etwas tut: Solche Phasen verringern die Zahl der Urlaubstage, auf die die betroffenen Mitarbeiter Anspruch haben. Das hat das LAG Düsseldorf vor kurzem entschieden. Es kann gut sein, dass sich auch das Bundesarbeitsgericht noch mit der Frage befassen wird.