[14.03.2017] Wenn ein Bauunternehmen schlampig arbeitet, bekommt es Ärger: verweigerte Abnahme, keine Bezahlung, Nachbesserungs- oder Schadenersatzforderungen. Wenn dagegen ein Ministerium pfuscht, ist das manchmal keine große Sache. Dann wird zur Reparatur mal eben ein Gesetz durch den Bundestag gejagt. Schließlich sind dort die Mehrheiten sicher.