[19.11.2020] Man hätte meinen können, dieser Streit zwischen Facebook und den Erben einer früheren Nutzerin wäre inzwischen geklärt gewesen. Hier war es um die Frage gegangen, ob den Eltern und Erben der Zugang zum Nutzerkonto ihrer verstorbenen Tochter zu gewähren ist. Das Landgericht (LG) Berlin (Urteil vom 17.12.2015 – 20 O 172/15 –) hatte Facebook schon 2015 verurteilt, „der Erbengemeinschaft (…) Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten (…) zu gewähren“.