Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die die EU-Kommission erlassen hat, um europaweit einheitliche Verfahren für Verbraucher zu schaffen – vor allem mit Blick auf Fälle mit geringem Streitwert, in denen das Beschreiten des normalen Rechtswegs (insbesondere das Führen eines Gerichtsverfahrens) hinsichtlich der Verfahrenskosten- und Dauer unverhältnismäßig ist.
Verschiedene Schlichtungsstellen für einzelne Wirtschaftsbranchen
Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung von staatlichen bzw. privaten, staatlich anerkannten Schlichtungsstellen für möglichst jede Wirtschaftsbranche vor. Das Bundesverbraucherministerium spricht von „passgenauen Branchenlösungen“. Für Branchen, die keine eigene Schlichtungsstelle einrichten können, soll es eine Universalschlichtungsstelle der Bundesländer geben.
Schlichtung ist kostenlos für Verbraucher
Der Vorteil für Verbraucher liegt auf der Hand: Sie bekommen bei Streitigkeiten mit Unternehmen Zugang zu einem kostenlosen Schlichtungsverfahren, das schnell und unbürokratisch zu einer einvernehmlichen Lösung – dem Schlichterspruch – führen soll. Für die teilnehmenden Unternehmen soll dies den Vorteil haben, dass sie mit den Kunden im Dialog bleiben und zu einer Einigung finden – und sich nicht mit ihnen im Streit im Gerichtsverfahren gegenüberstehen.
Allerdings wird das Verfahren aus Teilen der Wirtschaft auch kritisiert. So hält es der Deutsche Industrie –und Handelskammertag (DIHK) für inakzeptabel, dass die Kosten für die Schlichtungsstellen ausschließlich von der Wirtschaft getragen werden sollen, und fordert den Bund auf, die Finanzierung zu übernehmen.
In manchen Branchen gibt es bereits Schlichtungsverfahren
Ganz neu ist die Idee der Einrichtung von Schlichtungsstellen in Deutschland indes nicht. Für Versicherungen und Banken beispielsweise gibt es solche Stellen schon. Und bereits seit 2009 gibt es den sogenannten „Online-Schlichter“ - eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern bei im Internet geschlossenen Verträgen.
Teilnahme an Schlichtung ist freiwillig
Die Teilnahme an dem geplanten Schlichtungsverfahren ist übrigens freiwillig. Verbraucher können stattdessen auch gleich vor Gericht ziehen. Unternehmen sollen ebenfalls frei entscheiden können, ob sie teilnehmen. Entscheiden sie sich dagegen, müssen sie allerdings darüber informieren – auf ihrer Unternehmenswebseite oder in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Und auch der Schlichterspruch ist unverbindlich. Er ist lediglich ein Vorschlag, den die Parteien nicht anzunehmen brauchen. Ganz ohne Gerichte wird es also auch in Zukunft nicht gehen.