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Verkehrsrecht | 25.11.2016

Gesetzent­würfe

Neuregelung des Handy­verbots und Buß­geld­tatbestand für das vor­sätzliche Missachten von Brücken­sperrungen

Bußgelder werden erhöht und auch Fahrverbote strenger geahndet

Wer Auto fährt und mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss zahlen. Am Steuer eine SMS tippen oder auf dem Tablet Mails lesen, ist jedoch in der Straßenverkehrsordnung nicht ausdrücklich verboten. Das will Bundesverkehrsminister Dobrindt nun ändern. Mit der geplanten Reform sollen auch die Strafen steigen.

Bundes­minister Alexander Dobrindt bringt eine Neuregelung des Handy­verbots im Straßen­verkehr sowie einen zusätzlichen Buß­geld­tatbestand für das vor­sätzliche Missachten von Brücken­sperrungen auf den Weg.

Ausweitung des Handyverbots im Straßenverkehr

Das bereits bestehende Handyverbot soll ausgeweitet werden. So sollen Tablets, E-Book-Reader etc. zum Mails- und SMS-Tippen oder Surfen im Internet im sogenannten hand-held-Betrieb jetzt eindeutig darunter fallen. Video­brillen werden verboten.‎ Bundes­verkehrs­minister Alexander Dobrindt will die Geldbuße für unerlaubte Nutzung solcher Geräte während der Autofahrt von 60 auf 100 Euro im Regelfall erhöhen. Bei schweren Verstößen drohen künftig auch Fahrverbote und Geldbußen von 150 bzw. 200 Euro. Das Bußgeld bei einem Verstoß während des Radfahrens beträgt 55 Euro. Eine Nutzung der Sprach­steuerung, Vorlese­funktionen und von sogenannten Head-Up-Displays für Fahrzeug- oder Verkehrs­zeichen-Informationen werden dagegen ausdrücklich erlaubt.

„Wer am Steuer das Handy in die Hand nimmt, um eine Nachricht zu tippen oder das Tablet um Mails abzulesen, ist im Blindflug unterwegs. Ablenkung ist eines der größten Unfall­risiken, das vermeidbar und unnötig ist. Wir ändern Verkehrs­regeln und Strafen so, dass sie auf der Höhe der Zeit sind und auch neuere technische Entwicklungen berücksichtigen,“ so Bundes­verkehrs­minister Alexander Dobrindt.

Vorsätzliche Missachtung von Brückensperrungen

Um zu vermeiden, dass sanierungs­bedürftige Brücken gänzlich für den Verkehr gesperrt werden, bzw. dort Sanierungs­arbeiten wenigstens bei laufendem Pkw-Verkehr durch­geführt werden können, werden gelegentlich Brücken­sperrungen nur für schwere LKW angeordnet. Diese Verbote werden jedoch oft durch Lkw-Fahrer missachtet. Oftmals verstoßen die Lkw-Fahrer sogar vorsätzlich gegen solche Durchfahrt­verbote.

Aus diesem Grund führt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt einen neuen Bußgeldtatbestand ein:

Vorsätzliches Missachten einer Brücken­sperrung wird künftig mit einer Geldbuße von 700 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten bestraft.

Der Vorsatz-Tatbestand greift, wenn die zuständige Straßenverkehrs­behörde ein Durchfahrts­verbot entsprechend ausgeschildert hat und zusätzlich durch verkehrs­technische Einrichtungen (z. B. rot-weiße Leitborde, -schwellen, -baken oder Höhen­kontroll­brücken) den Verkehrs­raum derart eingeengt hat, dass die Fahrspur nur noch für den zugelassenen Pkw- Verkehr verkehrssicher befahrbar ist. Solche Verbote werden weiträumig im Vorlauf auf die Engstelle angekündigt und in der Regel mit zusätzlichen Warn­schwellen versehen.

Quelle: BMVI/DAWR/ab
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