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Fahrerlaubnisrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht und Strafrecht | 01.09.2016

Fahrverbot

Neues Gesetzes­vorhaben: Verkehrs­sünder sollen längere Fahrverbote erhalten

Vergehen wie Straßen­verkehrs­gefährdung und Trunkenheit am Steuer sollen künftig mit sechs Monaten Fahrverbot belegt werden

Ein neues Gesetzes­vorhaben könnte den Führerschein­entzug für Verkehrs­delikte auf sechs Monate verdoppeln. Eine Ausweitung auf Bußgeld­verfahren ist denkbar.

Justizminister Heiko Maas bereitet längere Fahrverbote für Verkehrsdelikte vor

Wenn es nach Justizminister Heiko Maas geht, sollen Straftäter zukünftig nicht nur mit einer Geld- oder Haftstrafe belegt werden können, sondern auch mit einem Führerschein­entzug. Weniger bekannt ist: Ganz diskret verdoppelt man dabei das maximale Fahrverbot von drei auf sechs Monate, berichtet die Zeitschrift AUTO BILD in ihrer aktuellen Ausgabe. „Der Justizminister bereitet durch die Hintertür längere Fahrverbote für Verkehrs­delikte vor, die dann für alle Autofahrer gelten“, kritisiert Rechtsanwalt Uwe Lenhart. Es sei damit zu rechnen, dass Vergehen wie Straßen­verkehrs­gefährdung und Trunkenheit am Steuer, bei denen die Fahrerlaubnis aus­nahmsweise nicht entzogen wird, künftig immer mit sechs Monaten Fahrverbot belegt werden.

Laut Uwe Lenhart ist zudem denkbar, dass zukünftig auch bei Bußgeld­angelegenheiten wie Geschwindigkeits­überschreitungen und Abstands­verstößen ein sechs­monatiges Fahrverbot verhängt wird.

NRW hat einen Antrag auf Gesetzesverschärfung für Extrem-Raser und Teilnehmer an illegalen Autorennen gestellt

Nordrhein-Westfalen geht im Falle von Extrem-Rasern und Teilnehmern an illegalen Autorennen bereits einen Schritt weiter. Das Land hat einen Antrag auf Gesetzes­verschärfung gestellt: Raser sollen mit maximal drei Jahren Haft sowie Führerschein­entzug von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Außerdem soll das Fahrzeug beschlag­nahmt werden dürfen. Bislang werden illegale Autorennen nur mit bis zu 400 Euro Geldbuße und einem ein­monatigen Fahrverbot geahndet. NRW-Justiz­minister Thomas Kutschaty: „Autofahrer sollen nicht pauschal für zu schnelles Fahren härter bestraft werden, sondern Rennfahrer im öffentlichen Straßen­verkehr. Denn Raserei ist russisches Roulette bei dem der Spiel­einsatz das Leben der anderen ist.“

Siehe auch:

Quelle: Auto Bild/DAWR/ab
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