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Immissionsschutzrecht und Tierschutzrecht | 30.08.2017

Neue Gesetze

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. September 2017

Am 1. September treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft

Im September gibt es einige Gesetzesänderungen. Die Bundesregierung unterstützt Carsharing mit Sonderparkplätzen und kostenfreiem Parken. Staubsauger werden künftig noch energieeffizienter. Sportanlagen können jetzt auch abends und an Sonn- und Feiertagen besser genutzt werden.

Bereits im letzten Monat waren zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Ab September ändert sich wieder einiges:

Verkehr: Das Auto teilen statt besitzen

Das Carsharing hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Baustein nachhaltiger Mobilität entwickelt. Diesen Trend will die Bundesregierung unterstützen – mit Sonderparkplätzen und kostenfreiem Parken. Das neue Carsharing-Gesetz tritt zum 1. September 2017 in Kraft.

Umwelt: Schutz der biologischen Vielfalt durch das Bundesnaturschutzgesetz

Die Stärkung des Meeresnaturschutzes ermöglicht es, mehr Tierarten in Nord- und Ostsee zu schützen. Ein neues „Ökokonto“ erleichtert flexible Maßnahmen zum Ausgleich für Eingriffe in die Meere. Im August 2017 sind Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft getreten.

Mehr Energieeffizienz für Staubsauger

Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Staubsaugern werden zum 1. September 2017 nochmals erhöht. Dann dürfen nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 900 Watt in den Handel gelangen. Die Skala reicht von Energieeffizienzklasse A+, A++, A+++ bis Energieeffizienzklasse D. Die Energieeffizienzklassen E, F und G fallen weg. Darüber hinaus dürfen neue Staubsauger nicht lauter als 80 Dezibel sein.

Lärmschutzverordnung für Sportanlagen geändert

Um Sportanlagen auch abends und an Sonn- und Feiertagen besser nutzen zu können, erlaubt die neue Lärmschutzverordnung dasselbe Lärmschutzniveau wie an Werktagen. Sie stellt gleichzeitig neue Immissionsrichtwerte für „Urbane Gebiete“ auf, das heißt gemischte Stadtviertel mit besonders dichter Bebauung. Die Änderung tritt am 9. September 2017 in Kraft.

Tierschutz: Schlachten hochträchtiger Tiere verboten

Ab dem 1. September 2017 ist es grundsätzlich verboten, Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit zur Schlachtung abzugeben. Ausgenommen sind zunächst Ziegen und Schafe. Pelztiere dürfen zudem nur noch mit behördlicher Erlaubnis gehalten und gezüchtet werden.

Siehe auch:

Quelle: Bundesregierung/DAWR/pt
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