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Familienrecht, Reiserecht und Steuerrecht | 01.09.2015

Neues

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. September 2015

Eine neue Abgas-Norm für Autos wird Pflicht, an Verkehrsflughäfen ändern sich die Sicherheitskontrollen, ein Energielabel für Heizungen und Boiler wird eingeführt und das neue erhöhte Kindergeld kommt zur Auszahlung. Lesen Sie hier, welche Gesetzesänderungen zum 1. September 2015 in Kraft treten.

Sicherheit an Verkehrsflughäfen

Entsprechend der EU-Verordnung 185/2010 müssen ab 1. September 2015 an den europäischen Verkehrsflughäfen Passagiere, ihr Handgepäck und elektronische Geräte, wie Laptops, Tablets und Mobiltelefone auf Spuren von Sprengstoffen kontrolliert werden. Bereits seit März dieses Jahres werden elektronische Geräte an den Sicherheitskontrollen händisch auf Manipulationsspuren überprüft.

Neuwagen müssen Abgasnorm Euro-6 einhalten / höhere Kfz-Steuer

Wer ab dem 1. September einen Neuwagen zulassen will, muss die Euro-6-Norm einhalten. Sie sieht eine deutliche Reduzierung von Rußpartikeln und Schadstoffen vor. Die neue, strengere Norm dürfte sich in den Preisen für Pkw niederschlagen, denn sie stellt die Autohersteller vor größere Aufwände. Wird die neue Euro-6-Norm nicht eingehalten, sprich liegt der CO-2-Ausstoß eines Neuwagens über 95 Gramm je Kilometer, muss eine Umweltsteuer gezahlt werden. Die Kfz-Steuer besteht also künftig aus dem üblichen Grundbetrag und der Umwelt- beziehungsweise CO2-Steuer und könnte für einige Neuwagenfahrer höher ausfallen.

Energielabel für Heizungen und Boiler

Auf der Grundlage der Ökodesign-Richtlinie hat die EU die „Verordnung zur Durchführung der Ökodesign-Richtlinie im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten“ veröffentlicht. Sie trat am 26.09.2013 in Kraft (Verordnung 813/2013). Die Verordnung wirkt vergleichbar jener, die in den letzten Jahren die klassischen Glühlampen aus dem Markt verdrängt hat. Aufgrund der Verordnung können von den Herstellern ab September 2015 nur noch Brennwertkessel produziert werden.

Ab dem 26. September 2015 müssen daher alle neu in Verkehr gebrachten Zentralheizungen und Geräte zur Warmwasseraufbereitung laut den EU-Vorgaben mit einem Energielabel versehen werden, auf dem sich Käufer über deren Energieeffizienzklasse informieren können. Zugelassen sind dann nur Geräte mit Effizienzklassen zwischen A und G. Betroffen sind unter anderem Gas-, Öl- und Elektroheizkessel, Wärmepumpen, elektrische Boiler und Kombinationsverbundsysteme.

Die Vorschrift gilt jedoch nur für ab 26. September neu ausgelieferte Geräte. Lagerbestände bei Händlern dürfen noch abverkauft werden. Ältere Bestandsgeräte sind gar nicht betroffen. Für sie werden voraussichtlich ab dem kommenden Jahr ähnliche Label auf freiwilliger Basis eingeführt, um deren Besitzer besser aufzuklären.

Höhere Kindergeldzahlungen

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt ab September höhere Kindergeldbeträge aus. Bundestag und Bundesrat hatten im Juni und Juli rückwirkend zum 1. Januar eine Anhebung um vier Euro je Kind und Monat beschlossen. Ab September passt die Familienkasse nun die aktuellen Auszahlungssätze an (vgl. auch Kindergelderhöhung 2015: Wann wird das erhöhte Kindergeld 2015 ausgezahlt?)

Quelle: DAWR/pt
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