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Bankrecht, Gesundheitsrecht, Verbraucherrecht und Versicherungsrecht | 01.10.2018

Neue Gesetze

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Oktober 2018

Am 1. Oktober 2018 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft

Gesetzliche Neuregelungen im Oktober 2018: Kinder werden besser vor giftigen Schwermetallen in Spielzeugen geschützt. Geldinstitute und Versicherungen müssen Verbraucher künftig umfassender über ihre Dienstleistungen und Produkte informieren.

Niedrigere Grenzwerte für Blei in Spielzeug

Kinder werden besser vor giftigen Schwermetallen geschützt: Für die Freisetzung von Blei aus Spielzeug hat die EU ab dem 28. Oktober 2018 deutlich strengere Grenzwerte festgesetzt. So dürfen sich aus Kreide statt bisher 13,5 Milligramm nur noch zwei Milligramm Blei pro Kilogramm lösen. Flüssiges Material, zum Beispiel Fingerfarben, darf nur noch 0,5 statt bisher 3,4 Milligramm pro Kilogramm Blei abgeben (siehe auch aktuelles Verbraucherrecht).

Mehr Transparenz bei Kosten für Zahlungskonten

Ab dem 31. Oktober 2018 müssen Geldinstitute einheitlich und leicht verständlich über die Kosten ihrer Kontodienstleistungen informieren. Verbraucher in den EU-Mitgliedsstaaten erhalten zudem einen kostenlosen Zugang zu mindestens einer zertifizierten Vergleichswebseite. Das neue Zahlungskontengesetz setzt die EU-Zahlungskontenrichtlinie um (siehe auch aktuelles Bankrecht).

Sicherheit und Transparenz beim Kauf von Versicherungsprodukten

Versicherer müssen spätestens ab dem 1. Oktober die neuen Regeln der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD-Richtlinie) beachten: Bei den jährlichen Standmitteilungen von Lebensversicherungen sind detailliertere Informationen erforderlich. Zwischen Provisions-Versicherungsvermittlung und unabhängiger Honorarberatung ist klar zu trennen und es besteht die Pflicht darauf hinzuweisen, dass Kredite auch ohne Restschuldversicherung abgeschlossen werden können (siehe auch aktuelles Versicherungsrecht).

Warmwasserbereiter: Neue Grenzwerte für Stickstoffoxid-Ausstoß

Für konventionelle Warmwasserbereiter ist die 3. Stufe der Anforderungen an eine umweltgerechte Gestaltung in Kraft getreten. Seit dem 26. September 2018 gelten neue Grenzwerte für Stickstoffemissionen: Warmwasserbereiter mit gasförmigen Brennstoffen dürfen 56 Milligramm (mg) pro Kilowattstunde (kWh), Warmwasserbereiter mit flüssigem Brennstoff 120 mg/kWh nicht überschreiten. Bereits seit dem 26. September 2015 müssen Warmwasserbereiter das EU-Energieeffizienzlabel aufweisen.

HIV-Selbsttest für alle

Zukünftig können sich alle Menschen in Deutschland einen HIV-Selbsttest in Apotheken, Drogerien oder im Internet kaufen. Das ermöglicht Menschen, die bislang vor einem Test beim Arzt zurückschreckten, sich selbst zu testen. So lässt sich HIV früher nachweisen und schneller behandeln. Bislang sind HIV-Tests nur an Ärzte, medizinische Einrichtungen und Behörden ausgegeben worden.

Quelle: Bundesregierung/DAWR/pt
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