Mehr Transparenz bei Kosten für Zahlungskonten
Bereits seit dem 31. Oktober 2018 müssen Geldinstitute einheitlich und leicht verständlich über die Kosten ihrer Kontodienstleistungen informieren. Verbraucher in den EU-Mitgliedsstaaten erhalten zudem einen kostenlosen Zugang zu mindestens einer zertifizierten Vergleichswebseite. Das neue Zahlungskontengesetz setzt die EU-Zahlungskontenrichtlinie um (siehe auch aktuelles Bankrecht).
Verbraucherschutz: Ansprüche leichter durchsetzen
Verbraucher können sich künftig leichter zusammenschließen, um Ansprüche gegen Produkthersteller oder Dienstleister geltend zu machen. Ab dem 1. November gilt die sogenannte Musterfeststellungsklage.
Sind in einem Fall viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen, so können bestimmte Verbände für sie künftig in einem Musterverfahren Grundsatzfragen gerichtlich verbindlich und gebündelt klären lassen.
Kinderspielzeug EU-weit sicherer
Bei Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und Spielzeug, das in den Mund genommen werden kann, wird ab dem 4. November der Grenzwert für Phenol gesenkt. Phenol steht in Verdacht, das Erbgut zu schädigen.
Außerdem muss das Spielzeug ab dem 26. November weniger Bisphenol A enthalten. Statt bisher 0,1 Milligramm/Liter dürfen nur noch 0,04 Milligramm/Liter freigesetzt werden. Der Stoff kann schlimmstenfalls unfruchtbar machen.
Neue Richtlinie zum Deutschen Filmförderfonds
Künftig kann eine Förderung beim Deutschen Filmförderfonds II bereits ab zwei Millionen Euro deutscher Herstellungskosten beantragt werden. Eine neue Richtlinie dazu ist bereits am 15. Oktober in Kraft getreten.
Siehe auch: