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Arzneimittelrecht, Medizinrecht und Urheberrecht | 01.03.2017

Neue Gesetze

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. März 2017

Am 1. März 2017 treten zahlreiche Gesetzes­änderungen in Kraft

Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis-Arznei verordnen, wenn dies die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Fracking bleibt in Deutschland verboten. Urheber und Künstler können künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Diese und weitere Neuregelungen gelten ab März 2017.

Cannabis als Medizin

Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis-Arzneimittel verordnen, wenn dies voraussichtlich die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine staatliche Cannabisagentur kümmert sich - ausschließlich zu therapeutischen Zwecken - um Import, Qualitätskontrolle und Verteilung von Cannabis. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleiben weiterhin verboten. Das Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im März in Kraft.

Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur funktionieren, wenn es eine effektive Kontrolle gibt. Mit dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz werden die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane ausbaut. Das Gesetz enthält klare Vorgaben für das Aufsichtsverfahren sowie für die Haushalts- und Vermögensverwaltung. Das Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im März in Kraft.

Kein Fracking in Deutschland

Kommerzielles Fracking zur Förderung von Schiefergas bleibt - vorerst bis mindestens 2021 - verboten. Erlaubt sind lediglich vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken. Forschungsbohrungen sind nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung zulässig. Nach 2021 muss der Bundestag neu entscheiden, ob Fracking in Deutschland auch künftig verboten bleibt. Die gesetzlichen Regelungen sind seit dem 11. Februar in Kraft.

Nutzungsrechte für Strom- und Gasnetze zeitlich begrenzt

Öffentliche Straßen und Fußwege, die für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasleitungen genutzt werden können, werden künftig in einem Wettbewerbsverfahren ermittelt. Wettbewerber sollen sich ohne Diskriminierung an dem Verfahren beteiligen können. Bei der Neuvergabe der Verteilnetze können die Nutzungsrechte zwischen verschiedenen Energieversorgungsunternehmen wechseln. Die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz sind zum 3. Februar in Kraft getreten.

Angemessene Vergütung für Kreative

Das Urheberrecht regelt die Rahmenbedingungen für Verträge zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verwertern andererseits, also beispielsweise mit Verlagen, Plattenfirmen oder Sendeunternehmen. Urheber und Künstler können künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Die Reform des Urhebervertragsrechts tritt am 1. März 2017 in Kraft.

Siehe auch:

Quelle: Bundesregierung/DAWR/pt
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