Familienrecht: Mehr Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen / Höheres BAföG
Mit höherem Kinderzuschlag und mehr Leistungen für Bildung bekämpft die Bundesregierung Kinderarmut. Das Starke-Familien-Gesetz hilft vor allem Alleinerziehenden. So steigt der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr. Eigenanteile beim Schulessen und der Schülerbeförderung entfallen. Anträge auf Nachhilfe oder Schulausflüge sind nun einfacher zu beantragen.
Die finanziellen Beiträge der Eltern sind ab dem im August beginnenden Kita-Jahr nach sozialen Kriterien gestaffelt. Das gab es bisher nur in einigen Bundesländern, nun gilt es bundesweit. Außerdem zahlen Familien, die Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten überhaupt keine Kitabeiträge mehr für ihre Kinder.
Der Förderhöchstbetrag steigt von heute 735 Euro auf 861 Euro monatlich im Jahr 2020. Der Freibetrag für das Einkommen der Eltern – Grundlage für die Berechnung des Anspruchs – liegt höher. Damit kommen mehr Studierende in den Genuss von BAföG. Zudem sind die Rückzahlungskonditionen sozial gerechter.
Verbraucherrecht: Weniger Duftstoffe in Kosmetika
Ab dem 23. August 2019 dürfen kosmetische Mittel mit bestimmten Duftstoffen, die Allergien verursachen können, EU-weit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Bessere Vergütung für professionelle Betreuung
Die Vergütung der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer ist um durchschnittlich 17 Prozent gestiegen. Zudem sind künftig monatliche Fallpauschalen möglich, die im Vergleich zum bisherigen Einzelabrechnungssystem mehr Möglichkeiten zulassen.
Wohnsitz für Schutzberechtigte
Behörden können für bereits anerkannte Flüchtlinge einen Wohnort für drei Jahre festlegen. Ursprünglich war diese Regelung umstritten und deshalb befristet, diese Befristung wurde nun aufgehoben.
Mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises können sich Bürgerinnen und Bürger schon jetzt einfach und sicher im Internet identifizieren. Nun wird die Gruppe der Nutzer auf Unionsbürger und deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, erweitert.
Mehr Unterstützung für Azubis
Zum Start des Ausbildungsjahres am 1. August 2019 steigt die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende. Der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen erhöht sich von derzeit 622 Euro auf 716 Euro monatlich. Auch das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung wird angehoben.
Am 1. August tritt das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz in Kraft. Geflüchtete haben damit schneller Zugang zu Integrations- und Sprachkursen. Außerdem erleichtert ihnen das Gesetz den Einstieg in die Berufsausbildung. Ziel ist es, Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Arbeitsschutz: Mehr Schutz vor UV-Strahlung
Mit einer Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge will die Bundesregierung die Gesundheitsgefährdung durch schädliche UV-Strahlung minimieren. Beschäftigte, die intensiver Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, haben seit 18. Juli Anspruch darauf, vom Betriebsarzt über ihre individuellen Gesundheitsrisiken beraten und aufgeklärt zu werden. Darüber hinaus sieht die Verordnung Schutzmaßnahmen wie Sonnensegel oder die Verlagerung von Arbeitszeiten vor.
Mehr Fairness am Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung geht konsequent gegen Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung vor. Mit dem neuen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch erhält der Zoll mehr Befugnisse und stellt auch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.
Neue Mietwohnungen künftig steuerbegünstigt
Investitionen für neue Mietwohnungen können vier Jahre lang steuerlich besser geltend gemacht werden. Diese Regelung ist Teil der Wohnraumoffensive der Bundesregierung, die zusätzlich 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime schaffen will.
Künftig können Investoren vier Jahre lang zusätzlich jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen. Das Kabinett hat eine entsprechende Sonderabschreibung beschlossen. Die Abschreibungsmöglichkeit von jährlich zwei Prozent bleibt bestehen.
Das neue Gesetz erlaubt es Bauherren, in den ersten vier Jahren nach Neubau insgesamt 28 Prozent der Kosten von der Steuer abzusetzen. Eine Mietobergrenze für die geförderten Wohnungen ist nicht vorgesehen; sie müssen jedoch mindestens zehn Jahre vermietet werden. Neben dem Neubau von Mietwohnungen sind auch Investitionen in bestehende Gebäude von der Steuerbegünstigung umfasst. Dies aber nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen, so wie bei der Aufstockung von Wohnhäusern um eine weitere Etage.