Die Ausnahmeregelung macht es möglich, elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4,25 t mit einem Pkw-Führerschein zu fahren. Das Gewicht der Batterie bleibt bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen außen vor.
Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur will mit der Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlicheren Elektro-Kleintransporters geschaffen. „Künftig führt nicht mehr alleine das Gewicht der Batterie dazu, dass eine Lkw-Fahrerlaubnis erworben werden muss. Für Handwerksbetriebe, Paket- und Zustelldienste, wird es attraktiver, sich Elektro-Kleintransporter anzuschaffen“, sagte Dobrindt.
Die Ausnahme-Verordnung ist am 31.12.2014 in Kraft getreten.