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Verkehrsrecht | 02.02.2015

Umweltfreundlich

Elektro-Kleintransporter bis zu 4,25 Tonnen dürfen mit Pkw-Führerschein gefahren werden

Kein Lkw-Führer­schein nötig

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge erlassen. Führerscheinklasse B gilt ab sofort auch für Elektro-Kleintransporter bis 4,25 Tonnen.

Die Ausnahmeregelung macht es möglich, elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4,25 t mit einem Pkw-Führerschein zu fahren. Das Gewicht der Batterie bleibt bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen außen vor.

Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur will mit der Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlicheren Elektro-Kleintransporters geschaffen. „Künftig führt nicht mehr alleine das Gewicht der Batterie dazu, dass eine Lkw-Fahrerlaubnis erworben werden muss. Für Handwerksbetriebe, Paket- und Zustelldienste, wird es attraktiver, sich Elektro-Kleintransporter anzuschaffen“, sagte Dobrindt.

Die Ausnahme-Verordnung ist am 31.12.2014 in Kraft getreten.

Quelle: DAWR/pt
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