[29.12.2015] Der Jahreswechsel dient oft als Startzeitpunkt für neue Gesetze und Verordnungen. Der 1. Januar 2016 ist dabei Stichtag für das Inkrafttreten einiger neuer Bestimmungen. Rechtsanwalt Mathias Voigt, Vorsitzender des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. rät, sich rechtzeitig zu informieren, um teure Bußgelder zu vermeiden. Insbesondere weist Rechtsanwalt Voigt auf folgende Änderungen hin: