[21.01.2020] Für Arbeitnehmer sind es gerne mal „ein paar Minuten“, für Arbeitgeber ist es ein echtes Ärgernis: der Arbeitszeitbetrug. Während die wenigen Minuten betrieblich oft auch vom Vorgesetzten mitverschuldet, da lange Zeit geduldet, sind, ist der echte Arbeitszeitbetrug mitunter, sofern weitere Institutionen betroffen sind, eine Straftat. Aber was ist der Betrug genau und wie können Arbeitgeber sich davor schützen und im Verdachtsfall handeln? Dieser Artikel gibt Auskunft.