Masche mit Testangebot für 1 Euro
Der User wird hier mit der frivolen Bebilderung zahlreicher Frauen gelockt, die allem Anschein nach nur darauf warten, von ihm angesprochen zu werden.
Unter Angabe seiner Daten, vor allem seiner Bank- und Kreditkartendaten kann er sich unkompliziert eine 14tägige Testmitgliedschaft für nur 1 Euro freischalten und munter darauf losflirten.
So wird ohne erkennbaren Unterschied auf den Seiten www.dateformore.de, www.daily-date.de, www.just-date.de, www.only-dates.de operiert – die Seiten sind jeweils auch mit .at und .ch Endung vorhanden, um auch die Nachbarn in Österreich und der Schweiz zu beglücken. Und hier wie dort fallen die User gesteuert von Leichtgläubigkeit und Liebeshunger munter darauf rein.
Einige Wochen später, nachdem schon längst vergessen ist, dass „man sich da mal auf so einer Seite angemeldet hat“, stößt das ganze jedoch noch einmal sehr unangenehm auf. Denn dann erfolgt die erste monatliche Abbuchung von 89 Euro, sobald sich die Testmitgliedschaft automatisch in einen sechsmonatigen kostenpflichtigen Vertrag verlängert hat.
Aus hiesiger Praxis sind jedoch auch zahlreiche Fälle bekannt, in denen Ideo Labs über Jahre abgebucht hat oder für einen so langen Zeitraum Ansprüche geltend macht. Die Forderung beläuft sich dann auch schon einmal auf über 2000,- Euro
Rechtsprechung erfordert deutlich sichtbaren Hinweis auf Kosten
Dabei ist die Rechtsprechung des BGH streng, wenn es darum geht, wie deutlich ein Hinweis auf zusätzlich entstehende Kosten zu sein hat.
Danach ist es gerade nicht ausreichend, wenn – wie auf den verschiedenen Seiten der Ideo Labs – im leicht zu übersehenden Randbereich der Website, ein Kostenhinweis in einem Fließtext untergeht.
Die BGH-Rechtsprechung ist hier in dem Sinne anzuwenden, dass Ideo Labs klar und ohne weiteres erkennbar informieren muss, dass es mit der Zahlung von 1 Euro für die Testphase eben nicht getan ist, sondern dass 89 Euro pro Monat anfallen und das über mindestens 6 Monate. Dann ist der User ausreichend über die Kostenlast informiert und wird sich wohl zwei Mal überlegen, ob ihm der Spaß das Wert ist.
Zahlungserinnerungen und Inkasso
Was folgt, ist ein hartnäckiges Zerren um die Forderung mit Erinnerungen und Mahnungen zuerst per Email, dann durch das eingeschaltete Inkasso Unternehmen Jedermann Inkasso. Die Forderung wächst dabei stetig weiter an und es kommen auch noch Inkassonebenforderungen hinzu. Das Inkassounternehmen setzt letztmalige Zahlungsfristen, droht mit der Einschaltung des Anwaltes und dem zu beschreitenden Rechtsweg. Kurz, es wird ein erhebliche Drohkulisse aufgebaut. Und dabei hatte alles mit einer harmlosen Mitgliedschaft für 1 Euro angefangen.
Empfehlung
Wir empfehlen Betroffenen, sich gegen die Zahlungsaufforderungen. Sie sollten sich keinesfalls nachgiebig zeigen.
Gerne stehen wir Ihnen hier unterstützend zur Seite
Email genügt. www.info@agb-berater.de