Abbildung 1: Das Markenrecht kann Unternehmen mitunter vor große Probleme stellen - doch was ist dabei zu beachten? Bildquelle: @ Scott Graham/Unsplash.com
Wenn ein Farbton zur Marke wird
Das Unternehmen Lindt ging schon seit Jahren gerichtlich gegen den Fakt vor, dass die Konkurrenz ebenfalls in goldene Folie eingewickelte Osterhasen verkaufte. Der Bundesgericht gab nun dem Schweizer Unternehmen recht, hat aber die Angelegenheit zurück ans Oberlandesgericht gegeben. Aber um was ging es eigentlich?
- Benutzungsmarke - der goldene Osterhase mit dem roten Schleifchen samt Glocke um den Hals ist vielen Menschen bekannt. Laut Gericht ist dies eine Benutzungsmarke, doch auch die Farbe Gold ist in diesem Fall eine Marke. Die Konkurrenz darf laut BGH kein goldenes Papier nutzen.
- OLG - die Rückgabe des Falls an das OLG dient dazu, dass das Gericht prüfen muss, ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr aufgrund des Goldpapiers bestehen kann. Ist dies der Fall, entstand durch die Konkurrenz eine echte Markenverletzung.
Das Unternehmen Lindt nutzten Goldpapier seit dem Jahre 1952, greift aber erst seit 1994 auf eben dieses Gold zurück. Lindt hat die spezielle Pantonefarbe als Farbmarke eintragen lassen, doch ging die Konkurrenz dagegen vor. Lindt versucht diesen Weg übrigens nicht zum ersten Mal, sondern verklagte schon einmal einen Konkurrenten auf Unterlassung der Goldpapiernutzung, verlor jedoch.
Im Falle Lindt ist das Goldpapier natürlich ein Erkennungszeichen. Umfragen ergaben, dass Kunden eben die Schokohasen wiedererkennen und sie dem Unternehmen zuordnen können. Dass Lindt schon seit 1952 eben Goldpapier verwendet, stets im Zusammenspiel mit Halsband und Glöckchen, ergibt ein eingängiges Gesamtpaket. Doch der Farbton ist relativ neu und es stellt sich die Frage: Können gewöhnliche Pantone-Farbtöne wirklich als Marke genutzt werden? Entscheidet das OLG nun so, müssten sich diverse Fragen stellen:
- Handwerkerschild – darf ein Handwerker sein Betriebsschild auf Königsblau drucken lassen? Noch schlimmer: Darf der Unternehmensnamen Weiß auf Königsblau oder Königsblau auf Weiß gehalten sein?
- Obststand – darf der Obsthändler ein Schild mit Bayern-Rot verwenden? Oder Werder-Grün?
In all diesen Fällen werden Farben auch mit Marken-Unternehmen gleichgesetzt. Doch ist es eine Markenrechtsverletzung, auf eine Farbe zu setzen, wenn doch der Handwerker höchstens in seiner Freizeit gegen den Ball tritt?
Markenanmeldung durch Fachanwalt begleiten lassen
Wie oft hört man, dass sich jemand etwas ›patentieren‹ oder ›als Marke eintragen‹ lassen möchte. Fakt ist: Vielfach ist das überhaupt nicht möglich. Ein schönes Beispiel ist gerne in Autorenkreisen zu finden, denn die wollen sich liebend gerne ihre Idee ›patentieren und als Marke eintragen lassen‹. Geht beides nicht, denn Ideen sind selten schützenswert genug. Da jedoch praktisch jeder die Markenanmeldung selbst vornehmen kann, kommt es im Nachhinein zu Ärger, denn der Antrag wird abgelehnt. Ein Fachanwalt hätte vom ersten Schritt an geholfen:
- Beratung – der Fachanwalt berät und prüft das gesamte Anliegen zuerst einmal. Mandanten möchten das Urteil, beispielsweise zur schützenswerten Idee, nicht hören, sparen aber durch das Urteil viel Geld. Und wenn die Markenanmeldung funktionieren könnte, gilt es weitere Fragen zu beantworten.
- Welche Marke – Namen sind oft gar nicht eintragungsfähig, beziehungsweise sind sie schon eine Marke für sich. Ein Sänger, der seinen Künstlernamen als Marke eintragen will, wird oft scheitern – der Sänger an sich ist die Marke. Zudem gibt es die Fragen: Wortmarke? Bildmarke? Farbmarke? Designmarke? So könnte der Sänger, sollte er stets und ständig mit einer bestimmten Zeichnung zu sehen sein, diese Zeichnung als Marke eintragen.
- Markeneinschränkungen – Markeneintragungen zählen nicht unbedingt grenzenlos. Ein Beispiel: Campino ist ein Sänger und zugleich eine Bonbonmarke. Es ist höchst selten, dass eine Markenbezeichnung oder eine andere Marke für alle Bereiche gilt. Hier herrscht das Gesetz der Verwechslungsgefahr. Sicher mag es Fans geben, die Campino gerne mal vernaschen würden, doch wer im Regal die Bonbons sieht, der wird sie nicht mit dem Punkrocker verwechseln.
- Märkte – hiermit sind nicht nur die in Deutschland gängigen Märkte, also die verschiedenen Offline- plus die Onlinemärkte zu verstehen, sondern auch der internationale Markt. Um beispielsweise eine Marke so einzutragen, dass auch in den USA auf die Eintragung geachtet werden muss, ist Aufgabe eines Fachanwalts. Und selbst dann gilt: Wenn der kleine Hofladen in einem amerikanischen Bundesstaat seine Eier ›Adidas‹ nennt, so wird er sich daraus kaum einen Strick knüpfen, da weder Verwechslungsgefahren noch Konkurrenz am Markt droht.
Das Markenrecht ist höchst kompliziert und darf zugleich nicht mit dem Patentrecht verwechselt werden. Wobei das Patentrecht nicht weniger kompliziert ist. Jedem Unternehmer oder jeder Privatperson, der oder die sich eine Marke oder ein Patent eintragen lassen möchte, sollte unbedingt in einen Fachanwalt auf diesen Gebieten investieren. Denn eines gilt: Wer bei der Eintragung auch nur einen kleinen Fehler macht, der patentiert mit Sicherheit den kommenden Ärger.
Abbildung 2: Um rechtliche Streitigkeiten um markenrechte zu vermeiden, sollten Unternehmen auf Fachleute setzen. Bildquelle: @ Bill Oxford / Unsplash.com
Fazit – das OLG entscheidet zuletzt
Wenngleich der BGH Lindt den Markenschutz auf seinen Goldhasen zugesprochen hat, so muss nun das OLG entscheiden, was daraus wird. Sicherlich ist in diesem Fall eine ungefähre Verwechslungsgefahr vorhanden, da die Unternehmen beide dieselben Figuren produzieren. Dennoch: Wird der Fall aufgrund der Farbe entschieden, so könnte das weitreichende Folgen haben. Jeder kann für sich sehen, wie häufig nur die Farbe Königsblau im Alltag vorkommt. 19-3599 – das ist der Farbcode für das Knappenblau. Unternehmen und Privatpersonen, die sich mit dem Marken- und Patentrecht befassen wollen, sollten ebenso für die Eintragungen einen Fachanwalt aufsuchen wie diejenigen, die einer Markenrechtsverletzung bezichtigt werden.