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Markenrecht | 29.09.2021

Markenrecht

Stolper­falle Markenrecht: Wie außergewöhnliche Gerichts­entscheidungen für Probleme sorgen können

Zur Vermeidung von Problemen - Markenanmeldung durch Fachanwalt begleiten lassen

Markenrecht. Im Grunde genommen verstehen es die meisten Menschen und wissen auch, was nicht erlaubt ist. So ist vollkommen klar, dass es schlecht ist, wenn ein Unternehmen einen an­gebissenen Apfel auf ihre Laptops klebt und ist “Strawberry„ nennt. Oder aber, dass auf ein Buch eventuell nicht “Harry Potter„ stehen sollte. Es gibt Marken, die haben die meisten Menschen einfach im Kopf. Das Aussehen und die Produkte sind klar zuzuordnen, sodass es für den Einzelnen gar kein spezielles Markenrecht braucht. Dennoch gibt es immer wieder gerichtliche Entscheidungen, die am Ende Unternehmen vor echte Probleme stellen können. So wie die Farbe Gold.

Marke_eintragenAbbildung 1: Das Markenrecht kann Unternehmen mitunter vor große Probleme stellen - doch was ist dabei zu beachten? Bildquelle: @ Scott Graham/Unsplash.com

Wenn ein Farbton zur Marke wird

Das Unternehmen Lindt ging schon seit Jahren gerichtlich gegen den Fakt vor, dass die Konkurrenz ebenfalls in goldene Folie ein­gewickelte Osterhasen verkaufte. Der Bundes­gericht gab nun dem Schweizer Unternehmen recht, hat aber die Angelegenheit zurück ans Oberlandes­gericht gegeben. Aber um was ging es eigentlich?

  • Benutzungs­marke - der goldene Osterhase mit dem roten Schleifchen samt Glocke um den Hals ist vielen Menschen bekannt. Laut Gericht ist dies eine Benutzungs­marke, doch auch die Farbe Gold ist in diesem Fall eine Marke. Die Konkurrenz darf laut BGH kein goldenes Papier nutzen.
  • OLG - die Rückgabe des Falls an das OLG dient dazu, dass das Gericht prüfen muss, ob tatsächlich eine Verwechslungs­gefahr aufgrund des Goldpapiers bestehen kann. Ist dies der Fall, entstand durch die Konkurrenz eine echte Marken­verletzung.

Das Unternehmen Lindt nutzten Goldpapier seit dem Jahre 1952, greift aber erst seit 1994 auf eben dieses Gold zurück. Lindt hat die spezielle Pantone­farbe als Farbmarke eintragen lassen, doch ging die Konkurrenz dagegen vor. Lindt versucht diesen Weg übrigens nicht zum ersten Mal, sondern verklagte schon einmal einen Konkurrenten auf Unter­lassung der Goldpapier­nutzung, verlor jedoch.

Im Falle Lindt ist das Goldpapier natürlich ein Erkennungs­zeichen. Umfragen ergaben, dass Kunden eben die Schokohasen wieder­erkennen und sie dem Unternehmen zuordnen können. Dass Lindt schon seit 1952 eben Goldpapier verwendet, stets im Zusammen­spiel mit Halsband und Glöckchen, ergibt ein ein­gängiges Gesamtpaket. Doch der Farbton ist relativ neu und es stellt sich die Frage: Können gewöhnliche Pantone-Farbtöne wirklich als Marke genutzt werden? Entscheidet das OLG nun so, müssten sich diverse Fragen stellen:

  • Hand­werker­schild – darf ein Handwerker sein Betriebs­schild auf Königsblau drucken lassen? Noch schlimmer: Darf der Unternehmens­namen Weiß auf Königsblau oder Königsblau auf Weiß gehalten sein?
  • Obststand – darf der Obst­händler ein Schild mit Bayern-Rot verwenden? Oder Werder-Grün?

In all diesen Fällen werden Farben auch mit Marken-Unternehmen gleich­gesetzt. Doch ist es eine Marken­rechts­verletzung, auf eine Farbe zu setzen, wenn doch der Handwerker höchstens in seiner Freizeit gegen den Ball tritt?

Markenanmeldung durch Fachanwalt begleiten lassen

Wie oft hört man, dass sich jemand etwas ›patentieren‹ oder ›als Marke eintragen‹ lassen möchte. Fakt ist: Vielfach ist das überhaupt nicht möglich. Ein schönes Beispiel ist gerne in Autoren­kreisen zu finden, denn die wollen sich liebend gerne ihre Idee ›patentieren und als Marke eintragen lassen‹. Geht beides nicht, denn Ideen sind selten schützens­wert genug. Da jedoch praktisch jeder die Markenanmeldung selbst vornehmen kann, kommt es im Nachhinein zu Ärger, denn der Antrag wird abgelehnt. Ein Fachanwalt hätte vom ersten Schritt an geholfen:

  • Beratung – der Fachanwalt berät und prüft das gesamte Anliegen zuerst einmal. Mandanten möchten das Urteil, beispiels­weise zur schützens­werten Idee, nicht hören, sparen aber durch das Urteil viel Geld. Und wenn die Marken­anmeldung funktionieren könnte, gilt es weitere Fragen zu beantworten.
  • Welche Marke – Namen sind oft gar nicht eintragungs­fähig, beziehungs­weise sind sie schon eine Marke für sich. Ein Sänger, der seinen Künstlern­amen als Marke eintragen will, wird oft scheitern – der Sänger an sich ist die Marke. Zudem gibt es die Fragen: Wortmarke? Bildmarke? Farbmarke? Designmarke? So könnte der Sänger, sollte er stets und ständig mit einer bestimmten Zeichnung zu sehen sein, diese Zeichnung als Marke eintragen.
  • Marken­einschränkungen – Marken­eintragungen zählen nicht unbedingt grenzenlos. Ein Beispiel: Campino ist ein Sänger und zugleich eine Bonbonmarke. Es ist höchst selten, dass eine Marken­bezeichnung oder eine andere Marke für alle Bereiche gilt. Hier herrscht das Gesetz der Verwechslungs­gefahr. Sicher mag es Fans geben, die Campino gerne mal vernaschen würden, doch wer im Regal die Bonbons sieht, der wird sie nicht mit dem Punkrocker verwechseln.
  • Märkte – hiermit sind nicht nur die in Deutschland gängigen Märkte, also die verschiedenen Offline- plus die Online­märkte zu verstehen, sondern auch der internationale Markt. Um beispiels­weise eine Marke so einzutragen, dass auch in den USA auf die Eintragung geachtet werden muss, ist Aufgabe eines Fachanwalts. Und selbst dann gilt: Wenn der kleine Hofladen in einem amerikanischen Bundesstaat seine Eier ›Adidas‹ nennt, so wird er sich daraus kaum einen Strick knüpfen, da weder Verwechslungs­gefahren noch Konkurrenz am Markt droht.

Das Markenrecht ist höchst kompliziert und darf zugleich nicht mit dem Patentrecht verwechselt werden. Wobei das Patentrecht nicht weniger kompliziert ist. Jedem Unternehmer oder jeder Privat­person, der oder die sich eine Marke oder ein Patent eintragen lassen möchte, sollte unbedingt in einen Fachanwalt auf diesen Gebieten investieren. Denn eines gilt: Wer bei der Eintragung auch nur einen kleinen Fehler macht, der patentiert mit Sicherheit den kommenden Ärger.

JuristikAbbildung 2: Um rechtliche Streitigkeiten um markenrechte zu vermeiden, sollten Unternehmen auf Fachleute setzen. Bildquelle: @ Bill Oxford / Unsplash.com

Fazit – das OLG entscheidet zuletzt

Wenngleich der BGH Lindt den Marken­schutz auf seinen Goldhasen zugesprochen hat, so muss nun das OLG entscheiden, was daraus wird. Sicherlich ist in diesem Fall eine ungefähre Verwechslungs­gefahr vorhanden, da die Unternehmen beide dieselben Figuren produzieren. Dennoch: Wird der Fall aufgrund der Farbe entschieden, so könnte das weitreichende Folgen haben. Jeder kann für sich sehen, wie häufig nur die Farbe Königsblau im Alltag vorkommt. 19-3599 – das ist der Farbcode für das Knappenblau. Unternehmen und Privat­personen, die sich mit dem Marken- und Patentrecht befassen wollen, sollten ebenso für die Eintragungen einen Fachanwalt aufsuchen wie diejenigen, die einer Marken­rechts­verletzung bezichtigt werden.

Quelle: DAWR/om
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