Elterngeld beantragen, lohnt sich. Bild: pixabay.com © (#3120717)
Die erste Zeit mit dem Baby ist aufregend und wirft eine Menge Fragen auf. Stillen oder Flasche, Tragen oder Kinderwagen, @ART5621:anwaltsregister[Kündigen in der Elternzeit][Kündigen in der Elternzeit]@ oder im ungeliebten Job bleiben? Wie lange soll die Elternzeit dauern, teilen sich beide Eltern den Anspruch und steht das Elterngeld plus zur Debatte? Eines ist in jedem Fall klar: Den Anspruch auf Elterngeld will man nicht verfallen lassen, und man möchte so viel wie möglich herausholen.
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Die Höhe des Elterngelds hängt vom durchschnittlichen Einkommen der beantragenden Person in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes ab. Es beträgt rund 65 %, mindestens aber 300 Euro. Diesen Grundbetrag erhalten alle Eltern, auch die, welche vorher nicht gearbeitet haben. Je höher das Einkommen, umso höher das Elterngeld. Es wird jedoch nur bis zu einer Höhe von 1800 Euro ausgezahlt. Wer genau planen möchte, zieht einen Elterngeldrechner zurate. Ein Elternteil allein hat Anspruch auf zwölf Monate Elterngeld, der Partner kann zusätzlich zwei Monate für sich in Anspruch nehmen. Diese Zeiten können natürlich auch flexibel aufgeteilt werden.
Seit 2013 gibt es eine sogenannte vereinfachte Regelung. Hierbei wird nicht der tatsächliche Nettobetrag zur Berechnung herangezogen, sondern es wird eine pauschale Berechnung angewandt. Dabei werden vom durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate feste Beträge für Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Als Werbungskosten werden 1000 Euro angesetzt. Was übrig bleibt, ist der Nettobetrag, der zur Berechnung herangezogen wird. Achtung bei Einkommen im Ausland: Dieses wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Wie fließen Provisionen in die Berechnung mit ein?
Im Bemessungszeitraum gezahlte Provisionen können das Elterngeld erhöhen, wenn sie als laufender Arbeitslohn gezahlt worden sind. Quartalsweise gezahlte Aufschläge erhöhen den Anspruch jedoch nicht, ebenso wenig wie als „sonstige Bezüge“ deklarierte Provisionen. Auch einmal jährlich gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Streikgeld, Krankengeld oder ALG1 haben keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes. Ebenso bleiben Kapitalerträge oder Mieteinnahmen bei der Berechnung außen vor.
Bei Selbstständigen wird das Einkommen im Jahr vor der Geburt zur Berechnung herangezogen.
Wie holt man beim Elterngeld mehr heraus?
Nachdem wir nun mit der Berechnung des Elterngeldes vertraut sind, wird deutlich, dass ein Einfluss auf dessen Höhe am besten über das Nettoeinkommen erfolgen kann.
Eine gern gewählte Möglichkeit ist die gemeinsame Veranlagung bei der Steuer, wobei der Elternteil, der überwiegend das Elterngeld beziehen möchte, in die günstigere Steuerklasse III wechseln und dadurch sein Nettogehalt erhöhen kann. Der Ehepartner kommt dafür allerdings in die ungünstige Steuerklasse V und hat mehr steuerliche Abzüge auf sein Bruttogehalt zu entrichten. Das Ganze sollte also genau durchgerechnet werden, um die Variante ermitteln zu können, die sich am meisten lohnt.
Wer vor der Geburt die Steuerklasse wechseln will, muss sich das rechtzeitig überlegen, denn die günstige Steuerklasse wird nur dann berücksichtigt, wenn sie in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt tatsächlich überwiegt. Sieben Monate vor der Geburt muss der Wechsel also vollzogen werden.
In Absprache mit dem Chef gibt es eine Möglichkeit, die nicht berücksichtigten Einmalzahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeld doch auf das Elterngeld anrechnen zu lassen. Dafür müssen diese einfach auf das reguläre Gehalt verteilt werden, gelten dann als laufender Arbeitslohn und erhöhen das Elterngeld. Es bietet sich an, den Chef schon um diese Maßnahme zu bitten, wenn der Nachwuchst erst in Planung ist. So lassen sich die ganzen zwölf Monate ausschöpfen.
Wenn auch der Partner seinen Anspruch auf Elterngeld geltend macht, erhalten die Eltern einen Partnerschaftsbonus. Dieser erhöht den Anspruch um zwei Monate und kann auch mit dem Elterngeld Plus kombiniert werden, sodass sich individuell eine deutlich günstigere Berechnung ergibt.
Elterngeld und Elternteil müssen nicht zusammenfallen
Es ist nicht zwingend notwendig, dass Elterngeld und Elternzeit im selbst Zeitraum beansprucht werden. Es hat allerdings nur derjenige einen Anspruch auf Elterngeld, der nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet. Die Höhe des Elterngeldes ist zudem gedeckelt.
Väter sollen mehr in die Kinderbetreuung einbezogen werden. Für sie sind die zwei zusätzlichen Elterngeld-Monate reserviert. (Natürlich ist hier auch ein Rollentausch denkbar) Doch Achtung: Die Partnermonate müssen rechtzeitig beim Arbeitgeber angemeldet werden, nämlich sieben Wochen im Voraus. Der Kündigungsschutz tritt jedoch erst acht Wochen im Vorfeld ein. Also bleibt nur eine Woche, um die Elternzeit fristgerecht anzumelden und gleichzeitig vom Kündigungsschutz zu profitieren. Denn auch wenn aufgrund von Elterngeld und Elternzeit keine Kündigung ausgesprochen werden darf, ist mancher Chef nicht gerade glücklich, einige Wochen auf einen Mitarbeiter verzichten zu müssen, und möchte den Kündigungsschutz umgehen.
Nicht alle Kinder sind Einzelkinder – wenn Mehrlinge auf die Welt kommen, gibt es jedoch nicht für jedes Kind das volle Elterngeld zusätzlich. Der Bezug erhöht sich lediglich um 300 Euro pro Kind. Bereits vorhandene Geschwister sollten beim Antrag auf Elterngeld unbedingt mit angegeben werden, denn sie erhöhen den Anspruch um zehn Prozent, mindestens aber 75 Euro. Dieser Bonus gilt, wenn das Geschwisterkind nicht älter als drei Jahre alt ist. Bei mehreren Geschwistern darf das Größere nicht ältere als sechs Jahre sein, damit die Eltern den Bonus für sich nutzen zu können.