Welche Rolle spielt der Arbeitgeber und was können Betroffene tun, um sich Mobbing am Arbeitsplatz zu widersetzen? Der folgende Überblick beleuchtet in einem Querschnitt wichtige Aspekte.
Grenze zwischen Mobbing und Diskriminierung
Wenn es um die arbeitsrechtlichen Aspekte bei Mobbing am Arbeitsplatz geht, sollte zunächst zwischen den Anzeichen für Mobbing und denen der Diskriminierung differenziert werden. Bei beiden Ereignissen ist der gesetzliche Hintergrund anders gelagert. Während die Sachlage bei Diskriminierung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz relativ klar ist, sind die Gesetzesvorgaben bei Mobbing insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung schwammig. Handelt es sich bei den Beeinträchtigungen Betroffener um einen Aspekt, der weder etwas mit dem Geschlecht, Alter, der Herkunft oder einer Behinderung, noch etwas mit religiösen Werten und der Sexualität zu tun hat? Die Voraussetzungen, unter Mobbing am Arbeitsplatz arbeitsrechtliche Ansprüche geltend machen zu können, gestalten sich in einem solchen Fall aussichtsreich.
Verhütung von Mobbing am Arbeitsplatz - Arbeitgeber im Fokus
Was im Zusammenhang mit Mobbing am Arbeitsplatz häufig verkannt wird, ist, dass der Arbeitgeber dabei eine wichtige Rolle einnimmt. Er hat dem Arbeitnehmer gegenüber eine Fürsorgepflicht und muss in bestmöglichem Maße Anstrengungen unternehmen, die verhindern, dass Arbeitnehmer mobbenden Mitarbeitern ausgesetzt sind. Unterlässt der Arbeitgeber ein bewusstes Eingreifen, kann er als Duldender mit rechtlichen Konsequenzen wie z. B. dem Zahlen von Schmerzensgeld belegt werden. Die Fürsorgepflicht resultiert aus dem § 75 Absatz 2 der Betriebsverfassung. Seine Fürsorge übt er aus, indem er mobbenden Mitarbeitern je nach Ausgangslage eine Abmahnung ausspricht oder ihnen bei Nichteinhaltung der Regeln die Kündigung erteilt. Bevor es zu diesem Schritt kommt, kann der Arbeitgeber eine betriebsinterne Versetzung prüfen.
Bossing - wenn der Chef die Quelle für Mobbing am Arbeitsplatz ist
Nicht immer sind es die Angestellten, die Betroffenen das Leben schwer machen. Mobbing kann mitunter auch von einer höheren Hierarchieebene ausgehen. Die Gründe dafür sind vielfältig und können aus der Furcht um die eigene Position, einem geringen Selbstbewusstsein oder weitergereichtem Druck aus der Etage der Unternehmensleitung resultieren. Beim Bossing nutzt der Vorgesetzte seine Entscheidungsgewalt aus, um den wirtschaftlich abhängigen Mitarbeiter zum Opfer zu machen.
Mobbing, ausgeübtes Weisungsrecht oder belanglose Streitigkeit? - So lässt sich Mobbing am Arbeitsplatz abgrenzen
Ob es sich um echtes Mobbing, überbewertete Meinungsverschiedenheiten oder unbequeme, aber rechtmäßige Arbeitsanweisungen handelt, lässt sich anhand verschiedener Kriterien feststellen.
In erster Linie geht es dabei um den Zeitraum, über welchen sich die Auseinandersetzungen erstrecken. Um den Tatbestand des Mobbings nachweisen zu können, ist es ratsam, über mehrere Monate hinweg ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Des Weiteren müssen die Auseinandersetzungen feindseligen Charakter haben bzw. die menschliche Würde beeinträchtigen. Werden dem Mitarbeiter Aufgaben genommen oder wird ihm bewusst zu viel Arbeit aufgebürdet, um ihn mürbe zu machen, kann der Vorwurf intentionaler Schikane vorliegen. Zudem dürfen die Handlungen sachlich nicht gerechtfertigt sein.
Anlaufstellen für Betroffene von Mobbing am Arbeitsplatz
Sofern es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, kann dieser ein erster Ansprechpartner sein. Neben öffentlichen Beratungsstellen ist es für Betroffene oft auch hilfreich, einen Profi ins Boot zu holen. Anwälte, hier z.B. ein Anwalt Arbeitsrecht Berlin, sind auf diesem Gebiet sattelfest und können im Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz wertvolle Unterstützung leisten.