[16.02.2024] Wenn Eltern sich trennen und scheiden lassen, muss geregelt werden, bei wem das gemeinsame Kind wohnt, und wie der Umgang des anderen Elternteils mit dem Kind erfolgt. Doch was ist mit Urlaubsreisen? Müssen sich die Eltern stets einig sein, wer wann mit dem Kind in Urlaub fährt, oder dürfen sie auch jeweils alleine entscheiden, während ihrer jeweiligen Umgangszeit mit dem Kind in Urlaub zu fahren? Und darf auch der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, dieses während seiner Umgangszeiten mit in den Urlaub nehmen?