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Urheberrecht | 26.11.2014

Weiterverkaufen

E-Books als Second-Hand-Ware: EU-Recht für E-Book-Käufer?

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Bislang ist der Weiterverkauf von E-Books in den AGB der E-Book-Anbieter untersagt. Dies könnte sich ändern.

Ein Aufsehen erregendes Urteil ist am 21.07.2014 vor dem District Court of Amsterdam ergangen. Das Gericht hat entschieden, dass ab sofort E-Books rechtlich Printausgaben gleichzustellen sind. Sie unterfallen deshalb dem Grundsatzurteil des EuGH zum Handel mit gebrauchten Lizenzen für Computerprogramme (Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.07.2012, Az. C-128/11).

Weiterverkauf gebrauchter Software-Lizenzen ist bereits europarechtlich durchgesetzt

Danach kann sich ein Softwarehersteller dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen nicht widersetzen. Das entsprechende ausschließliche Verbreitungsrecht des Herstellers erschöpft sich mit dem Erstverkauf der Lizenz, so dass der Käufer danach mit der Lizenz verfahren kann, wie er mag - einschließlich eines Weiterverkaufs. Das Amsterdamer Gericht übertrug diese Grundsätze auf die rechtliche Bewertung von E-Book-Verkäufen. In dem zu entscheidenden Fall ging es um die Internetseite www.tomkabinet.nl. Diese bietet einen Marktplatz zum Kauf und Verkauf von gebrauchten E-Books zu entsprechend günstigen Preisen an.

Bislang keine EuGH-Entscheidung zu E-Books

Allerdings hat dieses Urteil des Amsterdamer Gerichts keine Auswirkungen auf die deutsche Rechtslage. Über kurz oder lang ist allerdings zu erwarten, dass sich der EuGH mit dieser Frage befassen wird - mit Wirkung für alle Mitgliedsstaaten. Das Urteil setzt aber einen weiteren Akzent in der grundlegenden Frage um den Weiterverkauf digitaler Güter. Für Verbraucher mag es nicht leicht einzusehen sein, weshalb sie nicht nach ihrem Belieben mit erworbenen Inhalten umgehen können. Im Fall von E-Books ist dies ein besonderes Ärgernis, da sie in Deutschlang oftmals nur geringfügig günstiger als die Printausgaben angeboten werden.

Kauf oder nur beschränkte Nutzungsrechte an E-Books?

Auch sprechen E-Book-Händler wie Amazon selbst von „Kauf“ der Bücher, obwohl es sich bislang lediglich um die Einräumung einer Nutzungsrechtelizenz handelt, die Weiterverkauf und Verleih verbietet.

Marktplätze für gebrauchte E-Books künftig auf dem deutschen Buchmarkt?

Auf Seiten der Nutzungsrechteinhaber gibt es allerdings durchaus berechtigte Vorbehalte gegen Gebrauchtmärkte für E-Books. Anders als Print-Bücher können E-Books beliebig oft kopiert oder weiterveräußert werden, ohne dass es zu Abnutzungserscheinungen kommt, so dass die Motivation zum Neukauf zum Originalpreis stark abnehmen dürfte. Dies wäre aber technisch regelbar (Übertragung der jeweiligen Lizenz, so dass die Datei nicht auf mehreren Geräten nutzbar ist). Der niederländische Marktplatz für gebrauchte E-Books ist da möglicherweise ein Vorbote auch für den deutschen Buchmarkt.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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