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Internetrecht und Vertragsrecht | 25.07.2016

Flirt- und Partner­portale

Betrug mit Fake-Profilen und Chatbots: Fallen in Online-Partner­börsen

Flirt- und Partner­portale im Internet wollen männliche Kunden um ihr Geld zu bringen

Die aktuelle Bericht­erstattung in den Medien hat es ans Licht gebracht: Flirt- und Partner­portale im Internet setzen Fake-Profile und Chatbots ein, um männliche Kunden um ihr Geld zu bringen. Damit scheint nun ein lange gehegter Verdacht bestätigt.

Trügerischer Schein

Das weltweit agierende Flirt-Portal www.ashleymadison.com hat den Betrug kürzlich selbst eingeräumt. Wenn ein in der Regel männlicher Kunde eine Nachricht vom Profil einer dort ebenfalls registrierten Frau erhält, dann stehen die Chancen nicht schlecht, dass es sich in Wahrheit um eine automatisch generierte Nachricht handelt, die von einem Chatbot versandt worden ist. Die auch als „Fembots“ bezeichneten Programme täuschten ein sexuell aufgeladenes Gespräch mit einem ahnungslosen Mann am anderen Ende der Internet­verbindung nur vor, während der sich inmitten einer aufregenden Eroberung wähnt.

Auch die Dating-App Lovoo steht unter gehörigem Druck

Wie zahlreiche Medien berichten, laufen gegen die Betreiber straf­rechtliche Ermittlungen, Geschäfts­räume in Berlin, Dresden und Nürnberg wurden von der Staats­anwaltschaft durchsucht und Beweis­mittel sicher­gestellt. Ob sich der Verdacht des Betrugs bestätigt, wird sich zeigen.

Der Schaden geht in die Millionen, denn Kunden, die auf den Schwindel hereinfallen, zahlen bereitwillig drei­stellige Beträge, um mit den vermeintlichen Traumfrauen in Kontakt zu treten.

Weitere Fallen

Doch die Tücken im Online-Dating-Dschungel sind noch zahlreicher und häufig subtiler.

Es beginnt mit übertriebenen Angaben zum Anteil registrierter Single-Frauen und zur Anzahl glücklicher Paare, die sich auf gerade dieser Internet­seite kennen gelernt haben sollen. Und es endet bei undurchsichtigen Vertrags­klauseln, die den Kunden nach kurzer Testphase an lange Laufzeit­verträge binden.

Auch schön: der Kunde soll nach Ausübung seines Widerrufs­rechts innerhalb der ersten 14 Tage knapp 500 Wertsatz zahlen, weil er 7 Mitgliedern eine Nachricht geschrieben hat.

Was können Betroffene tun?

Betroffenen ist zu raten, Mitglied­schaften bei zweifelhaft wirkenden Seiten möglichst umgehend nachweisbar zu kündigen. Kündigung per Einschreiben oder Fax sind deshalb unerlässlich.

Wenn Zahlungs­erinnerungen oder Inkasso folgen, sollte nicht gezögert werden, einen Anwalt einzuschalten. Die Kosten können dabei vorab angefragt werden.

Bei Problemen mit unseriösen Partner­platt­formen helfen wir Ihnen gern.

Email genügt: info@legal-webhosting.com

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