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Vertragsrecht | 24.04.2020

Branchen­buch­abzocke

www.ihrg­elbes­telefonbuch.de: Vorsicht vor “Ihre Gelbes Telefonbuch”

Telefonischer Vertrags­schluss per Gesprächs­aufzeichnung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

In Sachen “Ihr Gelbes Telefonbuch” können Gewerbe­treibende und Frei­berufler Rechnungen wegen eines angeblichen Google Auffind­barkeit Vertrags erhalten. Hinter dem Vertrag steckt nichts weiteres als ein Eintrag in einem Branchen­verzeichnis im Internet. Es soll um einen Premium­eintrag auf der Seite www.ihrg­elbes­telefonbuch.de gehen. Aus dem Impressum der Internet­seite geht hervor, dass hinter “Ihr Gelbes Telefonbuch” eine Firma namens SN Marketing GmbH steckt.

Anschrift der SN Marketing GmbH

“Ihr Gelbes Telefonbuch” bzw. die SN Marketing GmbH findet sich unter folgender Anschrift:

Ihr Gelbes Telefonbuch

Luisen­straße 71

63067 Offenbach

Einen Geschäfts­führer benennt die Firma nicht.

Vorsicht vor Zustimmung einer Gesprächsaufzeichnung

Um an Kunden für das Verzeichnis “Ihr Gelbes Telefonbuch” zu gelangen, meldet sich ein Mitarbeiter der Firma mittels telefonischer Kaltakquise an Gewerbe­treibende oder Frei­berufler. Die Betroffenen werden während des Telefonats darauf hingearbeitet, einer Gesprächs­aufzeichnung zuzustimmen. Bei der Aufzeichnung sollen die Betroffenen mehrere Fragen mit “Ja” beantworten. Dies sollte auf keinen Fall geschehen. Denn durch eine solche Band­aufnahme kann die Branchenbuch­firma nachträglich ihre Rechnung legitimieren. Die Aufzeichnung dient nämlich dem Nachweis eines telefonischen Vertrags­schlusses.

Rechnungen wegen eines angeblichen Google Auffindbarkeit Vertrags

Wer der Gesprächs­aufzeichnung zugestimmt und sämtliche gestellten Fragen mit “Ja” beantwortet hat, wird nachfolgend eine mit “Ihr Gelbes Telefonbuch” überschriebene Rechnung bekommen. Durch diese wird der Preis für den Google Auffind­barkeit Vertrag in Höhe von 899 Euro netto bzw. 1.069,81 Euro brutto geltend gemacht. Weigert sich ein Betroffener zu zahlen, wird er mit Mahnungen und Inkasso­schreiben rechnen müssen.

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