wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Vertragsrecht | 25.09.2020

Branchen­buch­abzocke

www.firmen­verlag24.de: firmen­verlag24 der DBV Verlags­gesellschaft mbH

Telefonischer Vertrags­schluss per Gesprächs­aufzeichnung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Das Branchen­verzeichnis “firmen­verlag24…gesucht gefunden” wird von der DBV Verlags­gesellschaft mbH betrieben. Zu finden ist das Verzeichnis im Internet unter der Adresse www.firmen­verlag24.de.

Mittels telefonischer Kalt-Akquise versucht die DBV Verlags­gesellschaft mbH unter Gewerbe­treibenden und Frei­beruflern auf Kundenfang zu gehen. Dabei hat es das Unternehmen darauf abgesehen, dass die Betroffenen einer Gesprächs­aufzeichnung zustimmen, um nachträglich eine Rechnung legitimieren zu können.

Die Anschrift der DBV Verlags­gesellschaft mbH lautet:

DBV Verlags­gesellschaft mbH

Sprendlinger Landstraße 180

63069 Offenbach

Als Geschäfts­führer des Unternehmens wird ein Herr Semir Ujkanovic genannt.

firmenverlag24 versendet Rechnung wegen Branchenbucheintrags

Wer in die Telefonfalle der DBV Verlags­gesellschaft mbH geraten ist, wird eine mit “firmen­verlag24…gesucht gefunden” überschriebene Rechnung erhalten. Der Betroffene soll für einen sechsmonatigen Premium­eintrag für die Seite www.firmen­verlag24.de einen Betrag in Höhe von 699,00 Euro zuzüglich Umsatz­steuer zahlen. Wer sich weigert, die Rechnung zu bezahlen muss mit der Einschaltung eines Inkasso­büros rechnen.

DBV Verlagsgesellschaft mbH ist nicht sehr geduldig

Schon bei Nicht­zahlung der Rechnung kann sie ohne vorherige Mahnung die National Inkasso GmbH mit dem weiteren Forderungs­einzug beauftragen. Das Inkasso­büro fordert unter Androhung eines gerichtlichen Mahn­verfahrens die Begleichung der offenen Forderung. Zudem versendet die National Inkasso GmbH ein mit “Ratenzahlung” überschriebenes Schreiben. Diese sollte nicht vorschnell ausgefüllt und unter­schrieben werden.

Lesen Sie mehr über das Inkasso­büro hier: Forderungseinzug der National Inkasso GmbH

Unser aktuelles Angebot

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit unserem obigen Text?

Gern unterstützen wir Sie. Wir sind deutschland­weit tätig und bieten die Übernahme des Mandats für pauschal 178,50 Euro (153,88 Euro netto zzgl. 16 % USt.) an.

Der Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0
Nehmen Sie direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Robert Binder auf ...
Bild von Rechtsanwalt Robert Binder
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!
Teuer eingetragen in ein Branchenbuch, das keiner kennt? Wir helfen Ihnen!Anzeige

#7699

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d7699
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!