Wer im Auftrag der DBV Verlagsgesellschaft mbH eine Zahlungsaufforderung der National Inkasso GmbH erhält, wird wohl einen Telefonanruf der DBV Verlagsgesellschaft mbH erhalten und dabei – unter Umständen unabsichtlich – einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag abgeschlossen haben. Die DBV Verlagsgesellschaft mbH betreibt unter www.firmenverlag24.de ein Branchenverzeichnis. Verwirrend ist dabei die Angabe der National Inkasso zum Forderungsgrund, nämlich: “Anzeigen in Zeitungen”.
Wir kämpfen für Ihr Recht
Wer eine Zahlungsaufforderung der National Inkasso GmbH wegen eines ungewollt beauftragten Branchenbucheintrags im Verzeichnis firmenverlag24 erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur National Inkasso GmbH und zur DBV Verlagsgesellschaft mbH.
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