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Vertragsrecht | 07.08.2017

Branchen­buch­abzocke

www.firmen­auskunft-online.net: Telefon­masche der firmen­auskunft-online Ltd.

Unternehmen täuscht am Telefon bereits bestehenden Vertrag vor

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die firmen­auskunft-online Ltd. betreibt unter www.firmen­auskunft-online.net ein virtuelles Branchen­buch. Um an Kunden für das Verzeichnis zu gelangen, geht das Unternehmen mit Hilfe einer Telefon­masche unter Gewerbe­treibenden und Frei­beruflern auf Kundenfang. Die firmen­auskunft-online Ltd. tritt nach außen unter den Namen „Firmen­Auskunft­Online“ auf.

Als Geschäfts­adresse gibt das Unternehmen folgende Anschrift an:

firmen­auskunft-online Ltd.

Travesia de Vigo 14

236206 Vigo, Spanien

Einen Geschäfts­führer benennt das Unternehmen nicht.

Telefonmasche der firmenauskunft-online Ltd.

Die Masche der firmen­auskunft-online Ltd. liegt nach Aussagen unserer Mandantschaft darin, dass der Mitarbeiter des Unternehmens am Telefon gezielt den Eindruck vermittle, dass bereits ein Vertrag zu dem Unternehmen bestehe. Da der Eintrag nicht gekündigt worden sei, werde dieser nunmehr kosten­pflichtig. Um einer langen und teuren Vertrags­laufzeit aus dem Weg zu gehen, biete der Mitarbeiter der firmen­auskunft-online Ltd. die Reduzierung der Vertrags­laufzeit an. Der völlig überrumpelte Gewerbe­treibende kann aufgrund des Gesprächs schnell zu der Meinung kommen, tatsächlich vergessen zu haben, einen Vertrag über einen Branchen­buch­eintrag gekündigt zu haben. In dem Glauben erhebliche Kosten zu sparen, wird er daher auf das Angebot eingehen.

Rechnung von der FirmenAuskunftOnline

Fällt ein Gewerbe­treibender oder Frei­berufler auf die Telefon­masche der firmen­auskunft-online Ltd. herein, erhält derjenige eine Rechnung über einen 12-monatigen „Firmen­eintrag Standard“ bzw. einer „Mikroseite“. Interessanterweise wird als Absender der Rechnung jedoch nicht die firmen­auskunft-online Ltd. genannt, sondern eine „Firmen­Auskunft­Online“. Die Namens­änderung dient unsere Ansicht nach der Verschleierung und Verwirrung. Es soll unklar bleiben, wer eigentlich Vertrags­partner sein soll. Zu dieser Taktik passt, dass in der Rechnung nicht vermerkt ist, wo der Firmen­eintrag überhaupt erscheinen soll. Es bleibt völlig unklar, ob es sich um ein tatsächliches Branchen­buch oder ein virtuelles Branchen­verzeichnis handeln soll. Jedenfalls soll der Eintrag 299 Euro netto kosten.

Gesprächsmitschnitt soll telefonischen Vertragsschluss nachweisen

Um den telefonischen Vertrags­schluss nachweisen zu können, wird die Bestätigung des Vertrags durch den Gewerbe­treibenden oder Frei­berufler mitgeschnitten. Die firmen­auskunft-online Ltd. hat es dabei auf den Mitschnitt des Wörtchens „Ja“ abgesehen, um mit der Band­aufnahme anschließend ihre Forderung legitimieren zu können. Natürlich ist die vorangegangene Täuschung nicht mit aufgezeichnet worden.

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